Süddeutsche Zeitung

Tessa Ganserer wehrt sich:Blogger muss 24 000 Euro wegen Beleidigung zahlen

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Der Mann verunglimpfte die transsexuelle Grünen-Politikerin Tessa Ganserer und zwei weitere Frauen. Damit habe er sie zu Objekten herabgewürdigt und an den Pranger gestellt, urteilte das Gericht.

Von Clara Lipkowski, Nürnberg

Weil er die Grünen-Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer und zwei weitere Frauen beleidigt hat, muss ein Blogger 24 000 Euro zahlen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Mann zu 120 Tagessätzen à 200 Euro verurteilt.

Der Mann, der eine Internet-Plattform mit rund 100 000 Followern betreibt, hatte sich abwertend über das Aussehen von Ganserer und zwei anderen Frauen auf einem Foto geäußert. Im Netz bezeichnete er sie unter anderem als "Lachnummern" und kommentierte, man könne sie "auf 'ne Kippenschachtel tun als Warnhinweis".

In einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht im mittelfränkischen Hersbruck den Angeklagten zu 40 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt. Gegen das Urteil legten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Letztere wertete die Geldstrafe von insgesamt 3200 Euro als zu niedrig. Im neuerlichen Verfahren wurde diese am Landgericht nun erhöht. In einer halbstündigen Urteilsbegründung erklärte der Richter einem Gerichtssprecher zufolge, die Äußerungen des Bloggers und Unternehmers hätten die Frauen zu Objekten herabgewürdigt, zielten aufs Persönliche und stellten die Menschen an den Pranger. Das Recht auf Meinungsäußerung bestehe, habe jedoch Schranken, betonte er, das Ehrgefühl sei hier verletzt worden.

Die Politikerin Ganserer zeigte sich am Mittwoch froh über das Urteil. "Wir Menschen sind nicht alle gleich, aber alle gleich an Würde. Insofern ist das Urteil ein klarer Sieg für anständige Umgangsformen und auch unsere demokratische Gesellschaft." Ganserer ist seit 2013 Abgeordnete der Grünen im bayerischen Landtag. Im November 2018 outete sie sich öffentlich als transsexuell. "Herabwürdigungen und Transfeindlichkeit sind keine Meinung", sagte sie, "das sind klare Beleidigungen von Menschen, die von Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind."

Sie hatte den Blogger angezeigt, nachdem sie im vergangenen Jahr auf den Kommentar aufmerksam gemacht worden war. Dass sie sich gegen derartige Anfeindungen zur Wehr setzt, passiere "mit trauriger Regelmäßigkeit", sagte sie am Mittwoch, oft erreichten sie diese in sozialen Medien oder per E-Mail. Dies bringe sie konsequent zur Anzeige, jedoch seien Verfasserinnen oder Verfasser oft nicht identifizierbar.

Der Blogger gilt nach dem Urteil als vorbestraft. Er hatte sich unter anderem auf die Meinungsfreiheit gestützt und angegeben, es habe sich um eine Politikerin gehandelt, die sich mehr gefallen lassen müsse, als ein Mensch ohne politisches Amt. Der Mann kann gegen das Urteil Revision einlegen. Dann würde das Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht neu aufgerollt werden.

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Quelle:
SZ vom 02.09.2021
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