Nürnberg:Seilfalle für Radfahrer - Mehr als drei Jahre Haft für 22-Jährigen

  • Ein 22 Jahre alter Mann muss für mehr als drei Jahre ins Gefängnis, weil er einem Radfahrer im Mai eine Seilfalle gestellt hat.
  • Ein damals 54 Jahre alter Radler fuhr ungebremst gegen das Seil, stürzte und erlitt schwere Verletzungen.

Weil er mit einer Seilfalle einen Radfahrer im oberpfälzischen Berching schwer verletzt hat, ist ein 22-Jähriger zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Nürnberg sprach den Mann am Mittwoch der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Zudem sah die Kammer einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr - aber kein Tötungsdelikt. Der 22-Jährige bekam eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Er hatte die Tat beim Prozessauftakt zugegeben: Demnach hatte er im Mai ein dünnes schwarzes Nylonseil quer über einen Weg gespannt, um Radfahrer zu Fall zu bringen. Ein damals 54 Jahre alter Radler fuhr später ungebremst gegen das Seil, stürzte und wurde schwer verletzt. Er erlitt innere Blutungen des Kehlkopfes, einen Halswirbelbruch, eine Kopfplatzwunde und Prellungen. Bis heute ist der Mann nur eingeschränkt arbeitsfähig.

Der Vorsitzende Richter sagte, es handle sich um eine unsinnige Tat, wie man sie sich kaum vorstellen könne. Wer so etwas mache, müsse mit einer harten Strafe rechnen - daher sei keine Bewährung infrage gekommen. Die Kammer sah bei dem 22-Jährigen allerdings eine verminderte Schuldfähigkeit, weil er vorher Alkohol getrunken hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes für den 22-Jährigen gefordert. Aus Sicht des Anklägers handelte es sich bei dem Unfall nicht um eine Verkettung unglücklicher Umstände. Die beiden hätten Glück gehabt, dass der 54-Jährige nicht querschnittsgelähmt oder gar tot sei.

Die Verteidigung hatte dagegen keinen Tötungsvorsatz gesehen. Es sei eine Schnapsidee gewesen - der Angeklagte habe das Opfer nicht gekannt und daher auch kein Motiv gehabt. Dieser Einschätzung folgte die Kammer in weiten Teilen, das Strafmaß fiel dafür jedoch hoch aus - um ein Zeichen zu setzen, wie der Richter sagte.

Ein 17 Jahre alter Mitangeklagter erhielt eine Strafe von drei Wochen Dauerarrest nach Jugendstrafrecht - wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat. Er war nach eigenen Angaben dabei, als sein Bekannter die Seilfalle errichtete, unternahm aber nichts dagegen. An die Eltern des Jüngeren gerichtet, sagte der Richter: Der damals 16-Jährige habe betrunken und bekifft nachts nichts auf der Straße zu suchen gehabt. Hier gelte es, erzieherisch schleunigst "ein paar Pflöcke einzuschlagen".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: