Nürnberg:Haftstrafen im Prozess um tödliche Stöße ins S-Bahngleis

Prozess um tödlichen Streit an S-Bahnhof in Nürnberg

Der S-Bahnhof Frankenstadion: Nach einem Streit sind hier zwei junge Männer von einer S-Bahn überfahren und getötet worden.

(Foto: dpa)
  • Weil sie im Januar zwei 16-Jährige ins Gleis geschubst haben, die dann von einem Zug überrollt wurden, müssen zwei Jugendliche für mehr als drei Jahre ins Gefängnis.
  • In dem nicht-öffentlich verhandelten Prozess hat die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Mittwoch ihr Urteil gesprochen.
  • Sie wertet die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge - genauso wie die Staatsanwaltschaft; die Eltern der Getöteten hatten eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert.
  • Das Gericht kritisiert die Bahn, dass vor durchfahrenden Zügen nicht gewarnt werde.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Sie hatten ihr Leben noch vor sich. Bis die beiden 16-Jährigen Luca B. und Frederik W. in der Nacht vom 25. auf den 26. Januar 2019 im Gleisbett der Nürnberger S-Bahn-Station Frankenstadion von einem Zug überrollt wurden. Nach einem Getümmel auf dem Bahnsteig waren sie von zwei damals 17-Jährigen geschubst worden. Am Mittwoch hat die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth ein Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten wurden der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der eine der beiden Angeklagte wurde deshalb zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, der andere zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Weil die beiden Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat noch keine 18 Jahre alt waren, ist dieser Prozess nicht-öffentlich verhandelt worden. Das heißt, dass Journalisten nicht zugelassen waren zur Verhandlung, und es auch zur Urteilsverkündung nicht sind. Justizsprecher Friedrich Weitner, der selbst Richter am Oberlandesgericht ist, hat in den vergangenen Wochen skizziert, was sich im Gerichtssaal zutrug. Für ihn sei das eine der schwierigsten Aufgaben seines Berufsleben gewesen, sagt er. Denn zu viel durfte er - zum Schutz der angeklagten Jugendlichen - nicht sagen.

Immerhin so viel aber darf als gesichert gelten: Beide Angeklagten haben sich im Prozess geäußert und mehrfach bei den Angehörigen entschuldigt. Er sei in jener Nacht in der Disco gewesen, berichtete einer der beiden. Gegen Mitternacht brach er zur S-Bahn-Station auf, um dort - wie viele andere zu der Zeit - um 0.26 Uhr nach Hause zu fahren. Zunächst stand er abseits, um eine Zigarette zu rauchen. Von einer Streiterei um einen Rucksack will er nichts mitbekommen haben, die entstehende Schubserei aber habe er realisiert. Auch habe er gesehen, wie einer der beiden kurze Zeit später ums Leben gekommenen Jugendlichen beschwichtigen wollte.

Die Streiterei sei trotzdem intensiver geworden, warum wisse er nicht. Jedenfalls habe er seinem Freund helfen und ihn aus dem Getümmel ziehen wollen. Als er sich bedrängt fühlte, habe er spontan jemanden weggeschubst. Dass derjenige ins Gleisbett fallen würde, sei zwar absehbar gewesen. Aber dass da ein Zug passieren könnte, außerplanmäßig, das sei ihm nicht klar gewesen. Gehört habe er den Zug auch nicht. Zur Tat bekenne er sich. Könne aber nichts wieder gut machen.

Es fiel nicht nur ein Jugendlicher ins Gleis. Sondern insgesamt drei, zwei wurden vom Geschubsten ins Gleis mitgerissen. Einer der Gestürzten hatte sich noch wenige Augenblicke vor dem einfahrenden Zug aus dem Gleisbett retten können.

Was der Auslöser war für die tödliche Schubserei? Dazu hat der zweite Angeklagte ein paar Angaben gemacht. Er will gesehen haben, dass der Rucksack des später ums Leben gekommenen Frederik angeblich offenstand. Er will den Rucksack zugemacht und sich nichts dabei gedacht haben. Freunde hätten ihm gesagt, er solle das lassen. Probleme? Habe er nie gehabt mit Frederik. Es sei anschließend größere Unruhe entstanden, zunächst will er noch am Rande des Geschehens gestanden haben. Als die Streiterei heftiger wurde, habe er einem Freund zur Hilfe eilen wollen. Dass er jemanden schubste, räumt er ein. Wie gefährlich das ist, wisse er heute. Damals hätte er es auch wissen müssen. Das werfe er sich vor.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen Totschlags gegen die beiden 17-Jährigen ermittelt, sie ging von bedingtem Vorsatz aus. Alle am Gleis Stehenden hätten auf eine S-Bahn gewartet, schon deshalb habe den Jugendlichen klar sein müssen, dass sich ein Zug nähert. Im Lauf der Ermittlungen - mehr als hundert Zeugen wurden vernommen, ein Video vom Bahnsteig ausgewertet - milderte die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf jedoch ab. In der Anklage ging sie nicht mehr von Totschlag, sondern von Körperverletzung mit Todesfolge aus.

So hätten die beiden Beschuldigten nicht gewusst, dass zum Tatzeitpunkt mit der Durchfahrt eines Zuges zu rechnen sei, weil die nächste fahrplanmäßige S-Bahn erst zehn Minuten später eintreffen sollte. Der Prozessverlauf habe dies im Wesentlichen bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer: Weil die beiden den herannahenden Zug nicht wahrgenommen hätten, liege kein Tötungsvorsatz vor. Billigend in Kauf hätten sie den Tod der beiden 16-Jährigen auch nicht genommen. So bleibe der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge.

Dieser Sicht schloss sich die Jugendkammer nun an. Auch sie geht davon aus, dass die Angeklagten die Bahn nicht zwingend wahrgenommen haben müssen. So gebe es etwa keine Warndurchsage am Gleis. Den Tod der beiden hätten die Angeklagten auch nicht billigend in Kauf genommen. Insgesamt sei die Kammer erschüttert über das Verhalten der Bahn, die auch danach keine Maßnahmen ergriffen habe, um vor durchfahrenden Zügen zu warnen.

Die Angehörigen wollten ein Urteil wegen Totschlags

Schon die Änderung des Tatvorwurfs hatte in Internetforen Empörung ausgelöst. Und auch die Eltern der beiden 16-Jährigen hatten sich bereits vor Prozessbeginn enttäuscht über die aus ihrer Sicht nicht angemessene Anklage geäußert: Stoße man Menschen in einen lebensgefährlichen Bereich, so nehme man deren Tod in Kauf. Nach dem Prozessverlauf waren die Angehörigen der beiden getöteten Jugendlichen bei dieser Sicht geblieben. So hatte die Nebenklage für eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert: Nach der Auswertung des Videos und diversen Zeugenaussagen sei davon auszugehen, dass die Angeklagten den Zug hätten kommen sehen. Es liege daher ein Tötungsvorsatz vor. Jedenfalls aber hätten die beiden den Tod der Jugendlichen billigend in Kauf genommen.

Die Verteidiger der Angeklagten hatten dagegen jeweils für Jugendstrafen zur Bewährung plädiert. Wie viele andere auf dem Gleis hätten auch die beiden den Zug nicht wahrgenommen. Sie hätten sich in einer "aufgeregten Kampfessituation" innerhalb von maximal zwei Sekunden zum Schubsen entschlossen. Zudem habe einer der beiden einem ebenfalls ins Gleis gefallenen dritten Jugendlichen geholfen, das Gleisbett zu verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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