Oberlandesgericht Nürnberg:Revision im Prozess um krankes Flüchtlingskind

  • Im Fall eines schwer erkrankten Flüchtlingskindes aus Zirndorf legt nun die Staatsanwaltschaft Revision ein.
  • Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung sollen dem Kind Hilfe verweigert haben, obwohl es wegen einer Infektion bereits dunkle Flecken an Gesicht und Händen hatte.
  • Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die zwei Pförtner und einen Bereitschaftsarzt vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

Der Fall eines schwer kranken Flüchtlingskinds in der Zirndorfer Aufnahmeeinrichtung, dem kein Mitarbeiter geholfen haben soll, geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen des Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ein, wie ein Justizsprecher am Donnerstag sagte. Die Kammer hatte in zweiter Instanz vor zwei Wochen zwei Pförtner und einen Bereitschaftsarzt vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

Neues Verfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Geldstrafen für die drei Angeklagten gefordert. Auch der Anwalt der Familie des Kindes will das Urteil nicht hinnehmen. Da das Verfahren vor dem Amtsgericht begonnen habe, müsse sich als nächstes das Oberlandesgericht Nürnberg mit dem Fall befassen und nicht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sagte der Sprecher. Ein Termin steht noch nicht fest.

Landgericht Nürnberg
:Freisprüche im Prozess um krankes Flüchtlingskind

Der kleine Leonardo wäre fast gestorben, als ein Bereitschaftsarzt seine Krankheit nicht erkannte und zwei Pförtner im Flüchtlingslager ihn zu Fuß zur nächsten Ärztin schickten. Nun fiel das Urteil vor dem Landgericht Nürnberg: dreimal Freispruch.

Von Katja Auer

Der Fall hatte im Dezember 2011 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ein einjähriger Junge war damals an einer schweren bakteriellen Infektion erkrankt und bekam dunkle Flecken an Gesicht und Händen. Er wäre fast daran gestorben. Statt einen Notarzt zu rufen, schickten die Mitarbeiter die Familie jedoch zu Fuß zu einer fast zwei Kilometer entfernten Kinderärztin.

Warum es zum Freispruch kam

Sie waren in erster Instanz vom Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Landgericht hatte seinen Freispruch damit begründet, dass der Fall nach mehr als drei Jahren nicht mehr vollständig aufgeklärt werden könne. Die Erkenntnisse reichten für eine Verurteilung nicht aus, es habe zu viele Widersprüche gegeben.

© SZ vom 12.06.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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