Rechtsterrorismus:23-Jähriger plante Anschlag und muss zwei Jahre in Haft

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Der Angeklagte war in der Chatgruppe des rechtsgerichteten Terrornetzwerks "Feuerkrieg Division" aktiv. (Foto: dpa)

Das Gericht in Nürnberg sieht es als erwiesen an, dass der Oberpfälzer sich ein Sturmgewehr zusammenbauen wollte, um eine größere Anzahl von Menschen zu töten.

Von Olaf Przybilla

Schon bei seiner Festnahme hatte Fabian D. Schilderungen von Ermittlern zufolge immer starr geradeaus geschaut, scheinbar ungerührt wie ein Soldat oder Pokerspieler. Als er nun wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt wird, behält er das so bei. Einen Punkt am Richtertisch scheint der 23-Jährige aus der Oberpfalz zu fixieren, sonst zeigt er keinerlei Regung. Einen Freispruch hatte sein Verteidiger gefordert, D. selbst hatte sich in einem Brief aus der Untersuchungshaft da deutlich pessimistischer geäußert.

Die erste Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Vorsitz von Richter Bernd Zuber ist überzeugt davon, dass der gelernte Elektriker einen rechtsterroristischen Anschlag geplant hat und dabei zahlreiche Menschen töten wollte. Die Kammer verurteilt D. zu zwei Jahren Haft. Ohne Bewährung.

Richter Zuber zufolge ist der "sozial isolierte" Fabian D. 2019 auf die rechtsextremistische und international vernetzte Chatgruppe "Feuerkrieg Division" gestoßen, die untereinander menschenverachtendes Gedankengut austauschte. Offenbar angestachelt durch die Resonanz in dieser Gruppe habe sich D. in seinen Äußerungen und militaristischen Selbstdarstellungen immer mehr "radikalisiert", bis er sich dazu entschlossen habe, sich Schusswaffen samt Zubehör zu beschaffen. Der Attentäter von Halle diente D. dabei nach Ansicht der Kammer als "Blaupause".

Dies aber nicht uneingeschränkt. Zwar lud sich D. das Manifest des Rechtsterroristen aus dem Netz herunter, andererseits habe D. auch seine "Verachtung" darüber zum Ausdruck gebracht, dass dieser - nach Ansicht von Fabian D. - bei seiner Tatausführung "versagt" habe. Am liebsten würde er dem Attentäter von Halle die "Scheiße aus der Leib schlagen", schrieb der 23-Jährige im Chat - offenbar, weil dieser daran gescheitert war, die Tür einer Synagoge aufzubrechen.

Dass D., wie sein Verteidiger dargelegt hatte, angeblich die Waffen nur dafür besorgt hatte, um in einen Schützenverein einzutreten, sei eine "Schutzbehauptung", zeigte sich das Gericht überzeugt. Anstalten, tatsächlich in einen solchen Verein einzutreten, habe D. nachweislich nicht gemacht. Als strafmildernd wertete das Gericht dagegen die von einem Sachverständigen attestierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten.

Schuldfähig sei D. laut Gutachten aber schon. Auch dass D. seine Chatnachrichten eingeräumt und mit den Ermittlern kooperiert hatte - unter anderem zeigte er ihnen in einer Dunstabzugshaube verstecktes Material, das in selbst belastete -, wertete das Gericht für den Angeklagten. Zudem habe er noch kein konkretes Ziel oder einen Zeitpunkt für einen Anschlag festgelegt, auch waren seine Waffen nicht funktionsfähig. Eine Bewährungsstrafe aber kam für die Richter nicht in Frage, dagegen spreche schon seine weiterhin gegebene Gefährlichkeit, die ein Gutachter attestiert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 05.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Von Clara Lipkowski und Olaf Przybilla

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