Prozess in Nürnberg:Per Papierflieger in den Gerichtssaal

Prozess in Nürnberg: Die Papierflieger hätten nicht auf das Gelände des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg segeln dürfen.

Die Papierflieger hätten nicht auf das Gelände des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg segeln dürfen.

(Foto: privat)
  • 2018 warfen Demonstranten mit Forderungen beschriebene Papierflieger auf das Gelände des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg.
  • Da die Versammlungsleiterin der Demo das Werfen weder gestoppt noch auf die Vorschläge der Polizei reagiert habe, muss sie sich nun vor Gericht verantworten.
  • Ein Vorgang, der angesichts der Überlastung vieler bayerischer Gerichte offenbar einer ausführlichen Erklärung bedarf.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

In Regensburg hat das Landgericht in der Causa Geiselhöring jüngst 14 Verhandlungstermine abgesetzt. Es geht da um eine mögliche Wahlmanipulation aus dem Jahr 2014, als Grund nennt das Gericht Personalmangel. Ähnlich argumentiert die Justiz in Hof, wenn man anfragt, warum das Landgericht 18 Monate nach Anklageerhebung in der Causa möglicher Sozialversicherungsbetrug bei den Luisenburg-Festspielen in Wunsiedel offenbar keinen Schritt vorankommt.

Dass die Gerichte in Bayern unter Überlastung leiden, ist nicht mehr zu übersehen. Und da beginnt nun also am Freitag ein Prozess in Nürnberg, bei dem man angesichts dessen schon mal ins Stutzen kommen könnte. Vor Gericht muss sich eine Frau verantworten, der die Staatsanwaltschaft vorwirft, unerlaubtes Werfen von Papierfliegern über den Zaun einer Bundesbehörde nicht unterbunden zu haben. 50 Papierfliegern, um genau zu sein.

Ein leichtfertig aus der Saison geflatterter Faschingsscherz? Ist es nicht, nein, und weil die Justizbehörden offenbar um das unbeabsichtigte Humorpotenzial dieser Geschichte wissen, ist man bereits Tage vor Beginn der Verhandlung in die Offensive gegangen. Eine zwei Seiten lange Pressemitteilung über einen anstehenden Prozessbeginn ist selbst bei Kapitalverbrechen unüblich, hier aber sieht man offenkundig Erklärungsbedarf. Die Mitteilung darf aber wohl auch als Versuch gewertet werden, die Deutungshoheit über diese Causa nicht zu verlieren, ehe dann die Satiriker an der Reihe sein dürften.

Aus Sicht der Justiz ist es so: Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten, der Versammlungsleiterin einer Kundgebung am Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zur Last, diese habe trotz "ausdrücklicher Weisung eines Polizeibeamten das Werfen von Gegenständen über den Zaun" der Bundesbehörde zugelassen.

Bei jener Kundgebung im Juli 2018 habe ein Pressevertreter die anwesenden Polizeibeamten darauf hingewiesen, dass "Dinge über den Zaun geworfen werden sollen". Ein Polizist habe daraufhin der Versammlungsleiterin - "mit der einige Tage zuvor in einem Kooperationsgespräch die Sicherheitslage ausführlich erörtert worden sein soll" - angeordnet, dass nichts über den Zaun geworfen werden darf. Alternativ sei der Angeklagten angeboten worden, "ein Schriftstück" an Behördenmitarbeiter zu übergeben. Wobei man wissen muss, dass auf den inkriminierten Papierfliegern Forderungen und Bitten zu lesen waren. Zum Beispiel: "Lager abschaffen - Wohnraum für alle."

Nun soll aber die Versammlungsleiterin nach einer Beratung das Werfen trotzdem zugelassen haben - was nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Straftat nach dem bayerischen Versammlungsgesetz darstellt, weil eine polizeiliche Weisung nicht befolgt wurde. Da die Vorwürfe aber "im unteren Bereich der Schuld" anzusiedeln seien, habe man angeboten, die Ermittlungen gegen Zahlung "eines geringfügigen Geldbetrages an ein Frauenhaus" einzustellen. Dies habe die Angeklagte abgelehnt, woraufhin die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragte. Dagegen habe sie Einspruch eingelegt, deshalb komme es nun zum Prozess.

Angemeldet hatte die Kundgebung die Organisation "Women in Exile", 40 Frauen waren aus dem gesamten Bundesgebiet nach Nürnberg angereist. Man habe auf die "menschenunwürdigen Zustände in den Lagern" hinweisen wollen, erklärt eine Sprecherin. Weil Verbesserungsvorschläge zuvor verpufft waren, habe man es diesmal "auf dem Luftweg versucht". Dass nun die Versammlungsleiterin angeklagt wird, erstaune die Organisation sehr: "Offensichtlich sind die Flieger angekommen. Jedoch wundern wir uns, dass nun im Gericht über einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz diskutiert wird, und nicht über die Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte, die wir als Flüchtlinge tagtäglich erfahren müssen."

Muss dieser Prozess wirklich sein? Bagatellkriminalität sei Alltagsgeschäft an Amtsgerichten, sagt Justizsprecher Friedrich Weitner - schon insofern ziele der Vorwurf, man beschäftigte sich "in unangemessener Weise mit einer Lappalie", ins Leere. Immerhin sei die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen verpflichtet, "bei strafrechtlich relevantem Verhalten Ermittlungen" aufzunehmen. Das Gesetz sehe diverse Möglichkeiten vor, damit Geringfügigkeiten nicht vor Gericht landen. Diese Möglichkeiten indes setzten auch "eine Mitwirkung der jeweils betroffenen Personen voraus".

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