Prozess am Amtsgericht NürnbergRichter im Verfahren gegen „Klimakleber“-Pater Alt für befangen erklärt

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In München klebte sich Jesuitenpater Jörg Alt an der Straße fest und musste dafür ins Gefängnis.
In München klebte sich Jesuitenpater Jörg Alt an der Straße fest und musste dafür ins Gefängnis. Alexander Pohl/Imago

Er war schon im Gefängnis, nun steht der Jesuit Jörg Alt erneut vor Gericht. Nun ist ein Nürnberger Richter für befangen erklärt worden. Jetzt übernimmt ein neuer Strafrichter.

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Ein Nürnberger Richter, der eine Verhandlung gegen den Jesuitenpater und Klimaaktivisten Jörg Alt, 63, führen sollte, ist für befangen erklärt worden. Einem entsprechenden Gesuch von Alts Verteidiger sei stattgegeben worden, teilte das Amtsgericht Nürnberg am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Die Verhandlung gegen den Ordensmann wird demzufolge von einem anderen Strafrichter des Amtsgerichts fortgeführt. Einen neuen Termin dafür gebe es noch nicht, hieß es. Dem Jesuiten wird vorgeworfen, eine Rede zu einer Sitzblockade vor dem Nürnberger Hauptbahnhof gehalten und damit die Protestaktion unterstützt zu haben.

Laut einem Bericht der Nürnberger Nachrichten hatte der Richter noch vor Beginn der Beweisaufnahme erklärt, dass die Aktenlage eindeutig sei und er keine Bewährungsstrafe in Erwägung ziehe. „Ich schick Sie ins Gefängnis – das wissen Sie“, sagte der Richter demnach zu dem Jesuiten. Alts Verteidiger Benjamin Schmitt erklärte dem Beitrag zufolge: „Für meinen Mandanten ist das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit des Richters zerstört.“ Der Richter selbst habe betont, nur „in drastischen und plakativen Worten volksnah und in einfacher Sprache“ einem Angeklagten dargestellt haben zu wollen, welche Rechtsfolgen zu erwarten seien.

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Alt erklärte, er freue sich, dass dem Antrag stattgegeben worden sei. Er sehe seinen Klimaprotest aber nach wie vor als angemessen an und werde auf Freispruch plädieren. Dafür wolle er sich auf Paragraf 34 Strafgesetzbuch berufen. Dort wird geregelt, dass, wer in einer akuten Notlage eine Straftat begeht, um sich oder andere vor größerem Schaden zu schützen, nicht rechtswidrig handelt – vorausgesetzt, das gerettete Gut ist deutlich wichtiger als das verletzte und die Tat war das passende Mittel zur Abwehr der Gefahr. Der Jesuit kritisierte zudem wiederholt eine „unverhältnismäßige Härte“, mit der in Bayern Klimaaktivisten eingeschüchtert und ruhig gestellt werden sollten.

Alts Verteidiger Benjamin Schmitt zeigte sich ebenfalls erleichtert und teilte mit: „Die Entscheidung entspricht meiner Auffassung eines funktionierenden Rechtsstaats. Ich bin froh zu sehen, dass gesetzliche Kontrollmechanismen funktionieren und die Justiz die erforderliche Bereitschaft zur Selbstkorrektur gezeigt hat.“

Der Ordensmann war bereits vom 1. bis 25. April 2025 in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg inhaftiert gewesen. Er hatte dort eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Wegen Beteiligung an einer Straßenblockade war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er aber nicht zahlen wollte. Stattdessen ging er lieber ins Gefängnis, auch um damit auf das Thema Klimaschutz aufmerksam zu machen.

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