Nürnberg:Prozess gegen Asif N. nach Abschiebeversuch

Die gescheiterte Abschiebung des Nürnberger Berufsschülers Asif N. hat Ende Mai 2017 bundesweit Aufmerksamkeit erregt, weil es dabei zu Handgreiflichkeiten zwischen Polizei und protestierenden Abschiebegegnern kam. Es gab anschließend erhebliche Zweifel an der Darstellung von Polizei und Innenministerium, dass die Gewalt von den überwiegend jugendlichen Teilnehmern ausgegangen sei. Die Staatsanwaltschaft hat danach Ermittlungsverfahren gegen 19 Mitschüler und Sympathisanten eingeleitet, vier wurden inzwischen wieder eingestellt. In fünf Fällen liegen Urteile vor, wovon zwei rechtskräftig sind. In drei Fällen wurden Haftstrafen verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Meist wurden die Teilnehmer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, seltener auch wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte. Die bisher härteste Strafe (zwei Jahre auf Bewährung) hat ein junger Mann bekommen, der schon mehrmals vor dem Jugendrichter stand.

Vom 26. September an wird sich Asif N. selbst vor einem Jugendrichter des Amtsgericht Nürnberg verantworten müssen. Dem Afghanen wird unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Körperverletzung vorgeworfen, weil der damals 20-Jährige bei seiner Abschiebung um sich getreten und geschlagen haben soll. Außerdem steht er vor Gericht, weil er sich "unerlaubt ohne Pass im Bundesgebiet aufgehalten" habe. Anders als von der Staatsanwaltschaft beantragt, wird das Verfahren nicht an einem Jugendschöffengericht angesiedelt. Dieses wäre zuständig, wenn eine Jugendhaftstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten wäre.

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