Landgericht Nürnberg:Freispruch im Prozess um Auftragsmord

Da die Zahlungsmodalitäten nicht geklärt waren, entgeht der mutmaßliche Auftraggeber einer Haftstrafe. Die Aussage des vermeintlichen Killers reichte dem Gericht nicht für ein Urteil.

Im Prozess um eine Zwangsheirat und einen Auftragsmord vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist der Angeklagte freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter sagte in seinem Urteil, dass die belastende Zeugenaussage des vermeintlichen Auftragsmörders nicht dazu geeignet sei, einen Schuldspruch herbeizuführen. Zwar habe der 24 Jahre alte Iraker tatsächlich am Nürnberger Hauptbahnhof einen Mann damit beauftragt, seine 16 Jahre alte Schwester zu töten, die sich standhaft geweigert hatte, eine Zwangsehe einzugehen. Jedoch seien weder die Zahlungsmodalitäten geklärt gewesen, noch Namen oder Kontaktdaten ausgetauscht worden.

Eine versuchte Zwangsheirat sah das Gericht dagegen ebenso als erwiesen an wie eine vorsätzliche Körperverletzung des Angeklagten. So habe dieser seine jüngere Schwester mit der flachen Hand geschlagen. Dafür erhielt er eine Haftstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Haft gefordert wegen "versuchter Anstiftung zum Mord"; die Verteidiger dagegen hatten auf Freispruch plädiert. Im Verfahren gegen die Eltern des Mädchens wegen versuchter Zwangsheirat wird am Freitag ein Urteil erwartet.

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