Kriminalität:Bandenmäßiger Betrug: Pflegedienst-Mitinhaber und Mitarbeiter in Haft

Von einem ambulanten Pflegedienst soll die AOK Bayern mittels gefälschter Abrechnungen um eine sechsstellige Summe betrogen worden sein (Symbolbild).
Von einem ambulanten Pflegedienst soll die AOK Bayern mittels gefälschter Abrechnungen um eine sechsstellige Summe betrogen worden sein (Symbolbild). (Foto: Werner Krüper/epd)

Durch Abrechnungsbetrug bei der häuslichen Krankenpflege soll der AOK Bayern ein Schaden von mindestens 116 000 Euro entstanden sein. Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg macht dafür zwei Männer verantwortlich.

Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs hat die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg den Mitinhaber und einen leitenden Mitarbeiter eines Pflegedienstes festnehmen lassen. Der 35 Jahre alte Mitinhaber und sein Mitarbeiter, 36, sollen in mindestens 49 Fällen beim Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes nicht erbrachte und nicht abrechenbare Leistungen in Rechnung gestellt haben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Bereits am vergangenen Donnerstag, 6. März, seien die beiden Haftbefehle vollzogen worden. Die Männer sitzen seither wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft.Zwischen April 2020 und April 2024 soll der AOK Bayern durch den gewerbsmäßigen Bandenbetrug ein Schaden von mindestens 116 000 Euro entstanden sein. Konkret sollen die Männer bei der Abrechnung häuslicher Krankenpflege getrickst haben.

SZ Bayern auf Whatsapp
:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren

Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.

Anlass der Ermittlungen der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg waren eine Anzeige der Krankenkasse AOK Bayern sowie ein über das anonyme Hinweisgebersystem eingegangener Hinweis. Aus Sorge, die Beschuldigten könnten unzulässig auf mögliche Zeugen einwirken, erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehle. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg weist in ihrer Mitteilung ausdrücklich darauf hin, dass „die Beschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung“ als unschuldig gelten.

© SZ/EPD - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

MeinungInstagram-Video geht viral
:Wie ein Passauer Seniorenheim Haltung beweist

Kommentar von Patrick Wehner

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: