Prozesse über sogenannte Kleinkriminalität, Kaugummiklauen oder Ähnliches, finden üblicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wer interessiert sich schon für juristischen Kleinkram? Am Freitag aber im Saal 126 des Nürnberger Justizpalastes ist das anders. Der Saal des Amtsgerichts ist bis auf den letzten Platz gefüllt und der Prozess beginnt - wohl weil sich das Prozedere am Eingang akribischer Körperkontrollen wegen hinzieht - mit einer guten Viertelstunde Verspätung. So ist das also, wenn sich eine Frau vor Gericht verantworten muss, weil sie das Werfen von Papierfliegern aufs Gelände einer Bundesbehörde nicht ordnungsgemäß unterbunden hat.
Die Frau, um das vorwegzunehmen, wird am Ende tatsächlich wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz schuldig gesprochen. So also, wie das die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Allerdings ergeht nur eine Verwarnung, keine Strafe mithin. Eine Geldstrafe von 300 Euro müsste die 50-jährige Politologin nur dann zahlen, wenn sie Auflagen nicht erfüllt, beispielsweise erneut gegen das Versammlungsgesetz verstoßen sollte. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, denn auch wenn dieses durchaus glimpflich ausfällt, hält es der Anwalt der Angeklagten doch für "verfassungsmäßig falsch". Weshalb man eine Berufung ernsthaft erwäge. Könnte also sein, dass die Causa "Papierflieger" von einem höheren Gericht entschieden werden muss.
Das Grundgerüst dieser justiziablen Geschichte wird von keinem der Verfahrensbeteiligten bestritten. Die Angeklagte hatte im Sommer 2018 eine Versammlung von geflüchteten Frauen und Kindern vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg angemeldet, um dort für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe und die Abschaffung von Lagern zu demonstrieren. Am 27. Juli 2018 fanden sich etwa 40 Frauen und Kinder sowie zwei Polizeibeamte ein. In einer Presseerklärung war zuvor auf eine kreative Aktion hingewiesen worden - und ein Pressevertreter soll die beiden Beamten am Bamf darauf aufmerksam gemacht haben, dass "Dinge über den Zaun" geworfen werden sollen.
Die beiden Polizisten, so formuliert es die Staatsanwältin, hätten daraufhin sehr zu Recht eine spontane "Gefahrenprognose" erstellt und der Versammlungsleiterin untersagt, dass tatsächlich etwas über den Zaun befördert wird. Weil die Beamten nicht gewusst hätten, um was es sich dabei handelt, habe in der Situation sehr wohl eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" bestanden, folgert die Staatsanwältin. Das ist der Moment, in dem Prozessbeobachter ein Lachen nicht mehr unterdrücken können, was die Amtsrichterin mit scharfen Worten sanktioniert: "Reißen Sie sich zusammen."
Tatsächlich waren es Papierflieger, die nach einer kurzen Beratungspause zwischen Versammlungsleiterin und Teilnehmern über den Zaun schwebten. Wie viele genau es waren, wird im Prozess nicht so ganz klar, mindestens 50, womöglich 100, etliche Dutzend auf jeden Fall. Klar wird dagegen, dass auf diesen Fliegern aus Papier im handelsüblichen Heftformat allerlei Forderungen der demonstrierenden Frauen und Kinder zu lesen waren: "Wir fordern gleiche Rechte" zum Beispiel oder "Alle Lager abschaffen". Weil diese schon Jahre zuvor formuliert wurden, ohne Folgen freilich, habe man es diesmal "auf dem Luftweg versucht", heißt es in einer Erklärung des "8. März Bündnis", das die geflüchteten Frauen und Kinder vor dem Bundesamt unterstützt hatte.
Dass etwas über den Zaun "geworfen" worden sei, erklärt der Verteidiger der 50-Jährigen, sei schon deshalb nicht zutreffend, weil Papierflieger "unter Zuhilfenahme der Aerodynamik gleiten". Auch könne man in mit politischen Parolen beschriebenen Papierfliegern gewissermaßen die "ureigenste Form eines Kundgebungsmittels" sehen, genauso wie dies das Wort "Flugblatt" respektive "Flyer" nahelege. Dass mit solch fliegenden Flugblättern ein Zaun überwunden wurde, sei eine Form reinster Symbolik. Und überhaupt sei der Bundesbehörde - wenn überhaupt - nur "eine Mini-Belästigung" widerfahren, die laut verfassungsmäßiger Rechtsprechung bei Demonstrationen in jedem Fall ertragen werden müsse.
Werfen oder gleiten? Für die Amtsrichterin ist das "völlig unerheblich". Auch an der Herleitung von "Papierflieger" aus "Flyer" hege sie starke Zweifel. Sie sei dagegen der "festen Überzeugung", dass sich die Angeklagte durch das Übergehen einer polizeilichen Anordnung eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig gemacht habe. Wenn auch keines schwerwiegenden, weshalb man es bei einer Verwarnung belassen könne.
