Süddeutsche Zeitung

Nürnberg:Oktoberfest-Attentat: Rechtsextremist klagt gegen Journalisten

Lesezeit: 2 min

Von Claudia Henzler, Nürnberg

Ulrich Chaussy ist ein Autor und Journalist, der sich seit mehr als 30 Jahren mit dem Oktoberfestattentat in München beschäftigt. Er hat dazu Bücher geschrieben, seine Recherchen haben dazu beigetragen, dass der Generalbundesanwalt Ende 2014 die Ermittlungen wieder aufgenommen hat. Chaussy hinterfragt die These vom Einzeltäter Gundolf Köhler und weist immer wieder auf das rechtsextreme Netzwerk rund um die Wehrsportgruppe Hoffmann hin.

Karl-Heinz Hoffmann, Gründer der ehemaligen paramilitärischen "Wehrsportgruppe Hoffmann", die 1980 verboten wurde, ist heute ein 79-jähriger Mann, der nicht will, dass sein Name in Zusammenhang mit Straftaten genannt wird, weshalb er in jüngster Zeit gegen mehrere Journalisten geklagt hat. Erst im Februar war er in Nürnberg mit einer Unterlassungsklage gegen einen NDR-Journalisten gescheitert.

Am Mittwoch trafen die beiden Männer vor dem Landgericht Nürnberg aufeinander. Hoffmann klagt gegen Chaussy auf Unterlassung und Schmerzensgeld, weil der im März 2016 bei einem Vortrag in Erlangen gesagt haben soll, Hoffmann sei der Drahtzieher des Oktoberfest-Attentats gewesen. So wurde der Inhalt seines Vortrags jedenfalls in indirekter Rede in den Erlanger Nachrichten wiedergegeben.

Karl-Heinz Hoffmann betreibt unter seinem Namen eine eigene Webseite, auf der er seine Sicht auf die Welt kundtut. Der Beitrag, den er im Vorhinein über die Verhandlung am Mittwoch verfasst hat, deutet darauf hin, dass das Verstehen von Redemanuskripten nicht zu seinen Kernkompetenzen gehören könnte. Hoffmann zitiert darin Auszüge aus Chaussys Redemanuskript so, als wären es Zitate von Chaussy. Dabei handelt es sich um Zitate eines anderen, die Chaussy lediglich vorgetragen hatte.

Die Zivilkammer des Gerichts hat einigen Aufwand betrieben, um die Frage zu klären, was Chaussy denn tatsächlich gesagt hat. In seinem Redemanuskript findet sich weder das Wort "Drahtzieher" noch die Behauptung, Hoffmann sei der Drahtzieher gewesen. Dort heißt es lediglich, dass der mutmaßliche Attentäter "zumindest zeitweise in die rechtsextremistische Szene verstrickt und von 1976 bis 1978 ein aktiver Sympathisant der Wehrsportgruppe Hoffmann" gewesen sei. In der Verhandlung ließen die Richter einen fast einstündiger Handy-Mitschnitt des Vortrags abspielen, zusätzlich hatten sie fünf Zeugen geladen, für den Fall, dass die Kläger die Aussagekraft des Manuskripts anzweifeln würden - denn bei den letzten Minuten des Vortrags hatte der Handyakku aufgegeben.

Nach der Einspielung räumte Hoffmanns Anwalt ein, dass Chaussy das Wort "Drahtzieher" nicht gesagt habe. Der freie Journalist, der für die Erlanger Nachrichten über die Veranstaltung berichtet hatte, sagte aus, er könne sich nach mehr als einem Jahr und mit bis zu 60 Terminen im Monat nicht mehr genau an jenen Vortrag erinnern. Ein weiterer Zeuge bestätigte, dass das Wort "Drahtzieher" wirklich nicht gefallen sei und wies darauf hin, dass es nicht einfach sei, "eine sehr komplizierte und anspruchsvolle Rede" auf 70 Zeitungszeilen zusammenzufassen. Die übrigen drei Zeugen wurden wieder nach Hause geschickt, darunter Erlangens Oberbürgermeister Florian Janik. Hoffmanns Anwalt erweiterte seinen Antrag dahingehend, dass Chaussy die Behauptungen, Hoffmann sei der Drahtzieher gewesen, auch "sinngemäß" zu unterlassen habe. Das Gericht will seine Entscheidung am 20. Juli verkünden.

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Quelle:
SZ vom 29.06.2017
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