Nürnberg:Kein neues Verfahren im Fall Franz Gsell

Gsell Prozess

Nach dem Tod ihres Mannes Franz Gsell war Tatjana Gsell ins Visier der Ermittler geraten. Laut Richter war sie nie beteiligt.

(Foto: Eduard Weigert/dpa)
  • Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass es kein neues Verfahren in der Causa Gsell geben wird.
  • Seit nicht nur sein Verteidiger, sondern auch die Staatsanwaltschaft Anträge auf Wiederaufnahme gestellt hatten, galten dessen Chancen als gut.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Trotz übereinstimmender Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird es kein neues Verfahren in der Causa Gsell geben. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden und damit der Beschwerde eines zum Tatzeitpunkt 33 Jahre alten Staatsanwalts nicht stattgegeben.

Der Jurist war 2005 wegen versuchten Versicherungsbetrugs zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden und hatte seine Tätigkeit im Justizdienst verloren. Er war mit Tatjana Gsell, die heute "Starlet" als Beruf angibt, befreundet und kämpft seit seiner Verurteilung um eine Rehabilitation.

Seit nicht nur sein Verteidiger, sondern auch die Staatsanwaltschaft Anträge auf Wiederaufnahme gestellt hatten, galten dessen Chancen als gut. Immerhin hatten 2014 am Landgericht Nürnberg zwei Männer angesichts einer erdrückenden Indizienlast einen besonders schweren Raub mit Todesfolge gestanden. Beide waren zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil sie 2003 den gesundheitlich angeschlagenen Schönheitschirurgen Franz Gsell in dessen Wohnung in Nürnberg-Erlenstegen mit Schlägen traktiert hatten.

An den Folgen des Überfalls war der 76 Jahre alte Arzt später gestorben. Das Gericht hatte festgestellt, dass es keine Verbindung gegeben habe zwischen den tatsächlichen Tätern und vier Personen, die 2004 in anderen Verfahren verurteilt wurden - darunter auch der Ex-Staatsanwalt. Diese Gerichte waren von einem entglittenen Schein-Überfall auf die Villa in Erlenstegen zum Zweck eines Versicherungsbetrugs ausgegangen.

Daran Beteiligte hatten zunächst Geständnisse abgelegt, diese aber widerrufen. Auch der Staatsanwalt hatte zunächst angegeben, am Tattag in Nürnberg gewesen zu sein. Er hatte das später aber damit begründet, dies in einer Drucksituation ausgesagt zu haben, um einer Festnahme noch im Justizzentrum zu entgehen. Die Wiederaufnahmekammer in Regensburg hatte 2016 festgestellt, "die sukzessiven Geständniswiderrufe" könnten nicht "hinlänglich nachvollzogen werden".

Die Tatsache, dass das Landgericht 2014 zwei Männer wegen eines Überfalls auf Franz Gsell verurteilt habe, schließe nicht aus, "dass es in derselben Nacht noch eine weitere Tat gegeben" habe, an welcher der Ex-Staatsanwalt beteiligt gewesen sei, urteilte nun das Oberlandesgericht.

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