Der wegen einer Straßenblockade mit der „Letzten Generation“ verurteilte Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt will seine Strafe von 50 Tagessätzen zu zehn Euro nicht bezahlen und dafür eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht seine Verurteilung wegen Nötigung in zehn Fällen in der vergangenen Woche bestätigt hatte, teilte Alt am Dienstag schriftlich mit, er habe als Ordensmann wegen des Armutsgelübdes kein Einkommen und kein Bankkonto (Az: 11 NBs 402 Js 64941/22 und 55 Cs 402 Js 64941/22 (2)).
Er wolle den Orden und seine Mitbrüder durch Zahlung seiner Geldstrafe nicht schädigen, so Alt weiter: „Ich werde auch nicht öffentlich um Spenden zur Begleichung der Strafe bitten, weil ich nach wie vor davon überzeugt bin, das Bestmögliche zum richtigen Zeitpunkt getan zu haben.“ Er sei bereit, als ein „unbelehrbarer Überzeugungstäter“ ins Gefängnis zu gehen, sagte Alt, auch wenn es ihm mit dieser Aussicht „nicht gut“ gehe. Zur Deckung der Kosten des Gefängnisaufenthaltes und der Verfahrenskosten will Alt eine öffentliche Fundraising-Aktion starten.
Alt hatte seine Beteiligung an der Sitzblockade als „Notstandshandlung“ gerechtfertigt. Wenn die Welt das Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad einhalten wolle, blieben nur noch drei Jahre. Die Zeit reiche nicht mehr, um mit herkömmlichen Protestmitteln ein angemessenes Vorgehen zu erreichen. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Nach Auffassung des Senats stünden dem Angeklagten „verschiedene mildere Mittel“ zur Erreichung seines politischen Ziels zur Verfügung. Er hätte auch legal demonstrieren, sein Petitionsrecht nutzen oder das direkte Gespräch mit Regierungsmitgliedern suchen können.