Prozess in Nürnberg:Tatwaffe Zimtschnecke

Zimtschnecke in einem Cafe in München, 2016

Lecker, zumindest wenn sie fachmännisch zubereitet wird. Doch mit einem Schlafmittel versetzt, wurde eine Zimtschnecke in Nürnberg beinahe zur Mordwaffe. Nun steht der Hobbybäcker vor Gericht.

(Foto: Robert Haas)

Ein 39-Jähriger soll seine Ehefrau und deren Mutter mit vergiftetem Gebäck fast umgebracht haben. Mit Absicht? Vor Gericht gibt es zwei Sichtweisen.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Eigentlich denkt man ja, Männer, die Zimtschnecken für ihre Frauen backen, das sind definitiv die Guten. Dann aber hört man die Verlesung einer Anklageschrift im Nürnberger Justizzentrum. Und danach ist wieder mal nichts mehr so, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint.

Laut Staatsanwaltschaft war es nämlich so: Im November, in der Jahreszeit also, in der die Sehnsucht nach dänischer "Hygge" inzwischen auch in Deutschland einen angestammten Platz hat, soll ein heute 39 Jahre alter IT-Spezialist aus Erlangen seine Frau zur Mittagszeit mit einer selbst gebackenen Zimtschnecke überrascht haben. Was auf den ersten Blick auffallend zuvorkommend wirken mag, schließlich lebte man bereits getrennt voneinander. Doch dann musste die Frau ins Krankenhaus.

Nun wäre das keine Sache für die Staatsanwaltschaft. Mit der Schnecke aber war etwas nicht in Ordnung, was zunächst weder Ärzte noch Ermittler auf dem Schirm haben konnten. Erst als zwei Tage später auch die Schwiegermutter des 39-Jährigen ähnliche Symptome zeigte, schöpfte man Verdacht. Sie hatte die Wohnung ihrer in der Klinik liegenden Tochter aufgeräumt und dabei Reste des Gebäcks gegessen. Danach musste sie ebenfalls in die Klinik.

Vier Tage später ist der IT-Spezialist festgenommen worden, seither sitzt er in U-Haft. Der Vorwurf lautet auf zweifachen versuchten Mord. Die Mordwaffe, Juristen sprechen vom "Tatwerkzeug", soll eine vergiftete Zimtschnecke gewesen sein.

Wenig ist in dieser Geschichte so, wie es das Vorurteil erwarten würde. Aber wenigstens phänotypisch glaubt man den Angeklagten einigermaßen einordnen zu können. Ob denn die Berufsbezeichnung "IT-Spezialist" zutreffe, fragt ihn der Richter. Der Angeklagte - nerdige Brille, stämmige Figur, schwarzes Sakko - bestätigt das so. Mit dem Zusatz: "ohne Ausbildung".

Man weiß dann nach Verlesung der Anklage, dass der Mann eine "hoch dosierte Menge" Betäubungsmittel in die Schnecke eingearbeitet haben soll. Man hört, dass die Frau des 39-Jährigen nach dem eigens vereinbarten Treffen "völlig arglos" etwa die Hälfte des Mitbringsels verzehrt hat, nachdem ihr Mann die Wohnung verlassen hatte. Und erfährt, dass bei der Frau nach Einnahme des Gebäcks Symptome von Verwirrtheit diagnostiziert wurden, auch Lähmungserscheinungen und Sprachverlust und sie sechs Tage lang in der Uniklinik behandelt wurde; und dass es ihrer Mutter noch ärger erging. Sie musste auf der Intensivstation versorgt und intubiert werden. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass die Schwiegermutter das Gebäck ohne medizinische Versorgung nicht überlebt hätte.

Das klingt hinterhältig, wenn nicht gar perfide. Dann aber setzt der 39-Jährige an, eine Erklärung in eigener Sache zu verlesen, oft weinend dabei. Und danach ist in der Geschichte schon wieder alles anders.

Seine Frau, sagt er, sei die Frau seines Lebens gewesen. Seit 2012 war man zusammen, heiratete nach zwei Jahren, zwei Jahre später kam ein Sohn zur Welt, ein Wunschkind. "Für mich war alles super", erklärt er, "ich war glücklich mit meiner Frau und meinem Kind." Fünf Jahre später aber kriselte es. Der Angeklagte findet, dass sein Sohn ein "Papa-Kind" sei, und er vermutet, seine Frau sei eifersüchtig gewesen deshalb. Man trennte sich, machte eine Paartherapie, raufte sich wieder zusammen. Nachdem er aber von einer längeren Kur zurückkam, habe sie bereits ihre Sachen gepackt und wollte sich trennen.

Die Gründe wisse er bis heute nicht. Vor einem Jahr dann wurde am Gericht ums Sorge-und Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn verhandelt. Der 39-Jährige durfte ihn immer von Mittwochmittag bis Donnerstagnachmittag sehen, alle 14 Tage auch am Wochenende. Beim Abschied habe sein Sohn regelmäßig geweint, und so habe er spontan entschieden, zwei von den eigentlich für seine Nichte und seinen Neffen als Reiseproviant vorgesehenen Zimtschnecken mit einem Pulver zu präparieren, um seine Frau "für einen Tag außer Gefecht zu setzen" - und also mehr Zeit mit dem Sohn verbringen zu können.

Jenes Pulver aus dem Internet, ein Betäubungsmittel, habe er zuvor für sich selbst genutzt, wenn er keine Ruhe fand. Es habe ihm zuverlässig zu einem "langen, festen, traumlosen Schlaf" verholfen. An Nebenwirkungen könne er sich nicht erinnern. Die Folgen für seine Frau? Die habe er nie auch "nur ansatzweise in Betracht gezogen". Das alles tue ihm "wahnsinnig leid". Auf die Idee, seine Schwiegermutter könnte beim Aufräumen einen Rest der Schnecke finden und verspeisen, auf die Idee sei er schon gar nicht gekommen. Es quäle ihn furchtbar, dass das passiert sei.

Zuvor hatte der 39-Jährige natürlich mitbekommen, dass seine Frau in die Klinik eingeliefert worden war. Dort wurde zunächst ein Schlaganfall diagnostiziert, und da habe er gemerkt, dass er "die Lage" - die Wirkung also seiner Zimtschnecke - "falsch eingeschätzt" hatte. Er habe dann in der Klinik angerufen, aber sein Gesprächspartner sei "sehr kurz angebunden gewesen", er habe den Eindruck gehabt, der höre ihm gar nicht zu. Am Folgetag sei er dann zur Klinik gefahren. Sei aber nicht mal in die Station gelassen worden.

Seine Schwiegermutter berichtet vor Gericht, ihre Tochter habe sie in der Klinik selbst gebeten, die Reste der Zimtschnecke zu essen; sie habe diese ja als "Freundlichkeit ihres Mannes" gewertet. Ihr Schwiegersohn habe immer sehr gute Zimtschnecken gebacken, also kam sie der Bitte gerne nach. Versuchter Mord, gar doppelter? Nein, so etwas traue sie ihm nicht zu. Woher er denn hätte ahnen sollen, dass sie beim Aufräumen Reste der Schnecke isst? Der Richter sagt darauf: "Das ehrt Sie."

Der Polizei hat die Frau des Angeklagten gesagt, sie könne sich nicht vorstellen, dass ihr Mann sie ermorden wollte. Nun im Gericht sagt sie: "Ich weiß es nicht." Laut sei er im Streit mitunter geworden. Und gewalttätig? Nie. Wie das Verhältnis zwischen Vater und Sohn war, will der Richter wissen. "Gut, sehr gut", antwortet sie. Wollte er tatsächlich mehr Zeit für seinen Sohn haben? Wollte er. Aber sie wollte das nicht.

Für den Angeklagten geht es um viel in dem Prozess. Sollte das Gericht die Präparation eines Gebäcks als gefährliche Körperverletzung werten, könnte der 39-Jährige - nach bereits abgesessenen sieben Monaten U-Haft - das Gericht sogar als freier Mann verlassen. Wertet es seine Tat als versuchten Mord, droht womöglich lebenslange Haft. Ein Urteil wird Ende Juli erwartet.

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