Prozess in Nürnberg:Mutter lässt Säugling in Badewanne ertrinken - viereinhalb Jahre Haft

28-Jährige wegen Tötung ihres Säuglings vor Gericht

Die 28-Jährige muss sich vor Gericht verantworten, weil sie ihr frischgeborenes Baby in einer Badewanne hat sterben lassen.

(Foto: dpa)
  • Das Nürnberger Landgericht sprach die 28-Jährige der Tötung durch Unterlassen schuldig.
  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau aus Roth im September 2018 das Neugeborene in der vollgelaufenen Wanne zurückgelassen hatte, bis es starb.
  • Danach versteckte die Frau die Leiche in einem Karton.

Eine Mutter ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ihr Baby nach der Geburt in der Badewanne hat ertrinken lassen. Das Nürnberger Landgericht sprach die 28-Jährige der Tötung durch Unterlassen schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau aus Roth im September 2018 das Neugeborene in der vollen Wanne zurückgelassen hatte, bis es starb. Danach versteckte sie die Leiche in einem Karton.

Von ihrer dritten Schwangerschaft hatte die Mutter zweier Söhne Anfang 2018 erfahren. Ihrem damaligen Lebensgefährten hatte sie nichts davon erzählt, weil er gedroht hatte, sie in dem Fall zu verlassen. Die beiden waren seit August 2016 ein Paar. Ihre wachsenden Rundungen während der Schwangerschaft hatte die Frau mit Wassereinlagerungen erklärt. Auch vor ihrer Mutter, bei der sie mit ihrem dreijährigen Sohn aus einer anderen Beziehung wohnte, schwieg sie aus Angst rauszufliegen. Ihr zweites Kind lebte beim Vater.

Ein Psychiater hatte vor Gericht ausgesagt, die Frau sei in einer Ausnahmesituation gewesen und habe die Realität verdrängt. Die schwierigen Lebensumstände wertete das Gericht zu ihren Gunsten, sie sei verzweifelt und unter Druck gewesen. Die Frau wurde wegen Unterlassen verurteilt, weil sie den Säugling nach Ansicht der Strafkammer nicht aktiv getötet hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung ging von einem minderschweren Fall aus, ohne ein Strafmaß zu nennen. Das Mädchen hatte laut Gericht mindestens drei Minuten gelebt, bevor es ertrank. Einem Kripobeamten hatte sie erzählt, dass das Kind wenige Minuten nach der Geburt blau angelaufen sei. Es habe nicht geschrien und leblos gewirkt. Am nächsten Morgen versorgte sie ihren dreijährigen Sohn und fuhr mit ihm zum Vater. Ihre Familie hatte das tote Baby gefunden und die Polizei alarmiert. Vor Gericht hatte die Angeklagte geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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