Zwei Männer, die im Verdacht stehen, dem Staat in der Corona-Krise Schutzmasken von minderer Qualität untergejubelt zu haben, müssen sich nach langem juristischem Hin und Her nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Die Anklage lautet auf Betrug und versuchten Betrug. Die Männer aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz sollen in der Hochphase der Corona-Pandemie in großem Stil Schutzmasken aus China beschafft und sie an das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weiter verkauft haben.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Anklage zunächst abgelehnt, weil nicht hinreichend Wahrscheinlichkeit auf eine Verurteilung der zwischenzeitlich auch inhaftierten Männer bestehe, wie es damals zur Begründung hieß. Die Staatsanwaltschaft war aber mit ihrem Widerspruch gegen diese Entscheidung beim Oberlandesgericht erfolgreich. Nun muss das Landgericht den Fall vom 12. September an verhandeln. Die 16. Strafkammer hat Verhandlungstermine bis zum 12. Dezember angesetzt.
Laut Anklage soll knapp die Hälfte der für die Verteilung an Krankenhäusern und in Katastrophenschutzeinrichtungen zum medizinischen Gebrauch bestimmten FFP2-Masken chinesischer Herstellung nicht der vereinbarten Qualität entsprochen haben. Die Angeklagten hätten dies zumindest billigend in Kauf genommen. Das Landgericht hatte zunächst die Quote der schadhaften Masken deutlich niedriger gesehen als die Staatsanwaltschaft und einen nachweisbaren Betrugsverdacht infrage gestellt.
Das Oberlandesgericht hingegen sieht diesen Verdacht nun durchaus als gegeben an. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von einem Schaden in Höhe von rund zwei Millionen Euro aus, der dem LGL entstanden ist. Zusätzlich sollen die beiden Männer noch rund 12 000 Masken an Apotheken und andere Abnehmer verkauft haben, als sie bereits vom chinesischen Hersteller aufgefordert worden waren, die Ware wegen nicht gesicherter Qualität zu vernichten.