Nach Urteil im Mord ohne Leiche:Angeklagte im Fall Alexandra R. legen Revision ein

Die beiden Angeklagten im Prozess um den Mord an der hochschwangeren Alexandra R., deren Leiche verschwunden ist, haben gegen das Urteil Revision eingelegt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth haben die Männer die damals hochschwangere und bis heute vermisste Nürnbergerin entführt und getötet. Die unter anderem wegen Mordes verurteilten Männer wollen die Strafe nicht akzeptieren.

Von Max Weinhold, Nürnberg

Im Fall der seit Dezember 2022 vermissten Alexandra R. haben die beiden Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte eine Justizsprecherin auf SZ-Anfrage mit.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Dejan B., 51, den ehemaligen Lebensgefährten der Vermissten, und Ugur T., 49, ihren sowie seinen früheren Geschäftspartner, am vergangenen Mittwoch unter anderem wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wäre eine Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Ob die Revision zugelassen wird, müssen Richter am Bundesgerichtshof entscheiden, wenn diesen die entsprechenden Anträge samt Begründungen der Verteidiger zugegangen sind. Hierfür haben die Anwälte vier Wochen Zeit, sobald sie ihrerseits die Urteilsbegründung des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhalten haben.

Das Gericht sah es nach 33 Verhandlungstagen in dem Indizienprozess als erwiesen an, dass Dejan B. und Ugur T. die damals im achten Monat schwangere Alexandra R. am 9. Dezember 2022 nach einem Streit um Geld aus Immobiliengeschäften zunächst entführt und anschließend getötet haben. Die Leiche der Frau hat die Polizei auch mehr als eineinhalb Jahre später trotz umfangreicher Ermittlungen nicht gefunden.

Die Angeklagten äußerten sich zu den Vorwürfen weder nach ihrer Festnahme im September vergangenen Jahres noch in Untersuchungshaft oder im Gerichtsprozess. Ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert, weil trotz zahlreicher Indizien aus ihrer Sicht begründete Zweifel bestanden, dass die Männer die angeklagten Taten begangen haben. Es war deshalb zu erwarten, dass sie Revision einlegen würden.

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