Im Prozess um das Verschwinden der hochschwangeren Alexandra R. hat das Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch die beiden Angeklagten unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte für beide eine lebenslange Freiheitsstrafe und erkannte die besondere Schwere der Schuld. Damit ist ihre Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Dejan B., 51., der frühere Lebensgefährte von Alexandra R., und Ugur T., 49, sein sowie ihr Geschäftspartner, die Frau am 9. Dezember 2022 in Folge eines Streits um Geld aus Immobiliengeschäften entführt und getötet haben. Die Leiche der zum Zeitpunkt ihres Verschwindens 39-Jährigen hat die Polizei bis heute nicht gefunden.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der Männer hatten einen Freispruch verlangt, weil die zahlreichen Indizien in dem Fall aus ihrer Sicht weder eine Entführung noch einen Mord belegten.
In dem seit April dieses Jahres dauernden und wegen des Auftritts unterschiedlicher Zeugen zeitweilig skurrilen Prozess ging es neben dem Verschwinden der Frau auch um die Geschehnisse im Vorfeld. Während ihrer 15-jährigen Beziehung zu Dejan B. stellte die leitende Bankangestellte Alexandra R. ihrem Partner wiederholt größere Geldsummen zur Verfügung für verschiedene Firmen, mit denen er Immobilien erwarb, renovierte und weiterverkaufte, wie Zeugenaussagen und Dokumente in der Verhandlung zeigten.
Weil das Geld aber oft nicht in Renovierungen floss, sondern nach Überzeugung des Gerichts den Lebensunterhalt von Dejan B. und Ugur T. finanzierte, trennte sich Alexandra R. im März 2022 von ihrem Partner. Es folgte ein Sorgerechtsstreit zwischen R. und B. um ihre gemeinsame Pflegetochter. Den Männern sei durch die Trennung überdies ihre Geschäfts- und Lebensgrundlage weggebrochen. Nach Auffassung des Gerichts erhoben die Männer in der Folge unberechtigte Geldforderungen in Höhe von 784 000 Euro an R. (Computerbetrug) und töteten sie eine Woche vor einem entscheidenden Gerichtstermin um den Geldstreit.
Weder Dejan B. noch Ugur T. haben sich seit der Festnahme oder im Gerichtsprozess zu den Vorwürfen geäußert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist zu erwarten, dass die Männer dagegen in Revision gehen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung dieses Textes hieß es, die Angeklagten könnten in Berufung gehen. Richtig ist, dass sie in Revision gehen könnten.