NSU-Mordserie:Staatsanwalt muss nacharbeiten

NSU-Untersuchungsausschuss

Der bayerische Untersuchungsausschuss zum NSU-Terror ist seit Juli beendet - die Aufarbeitung noch lange nicht.

(Foto: dpa)

Vor einem Jahr erklärte ein Polizeikommissar überraschend, er habe schon früher von einer rechtsradikalen Terrorgruppe namens NSU gehört. Nun soll geklärt werden, ob der Begriff auch beim Verfassungsschutz schon vor 2011 bekannt war. Das könnte peinlich werden.

Von Annette Ramelsberger

Es war eine irrwitzige Situation, im Landtag, vor einem Jahr. Da erklärte der Polizeikommissar Konrad Pitz vor dem NSU-Untersuchungsausschuss, er habe schon im Jahr 2007/2008 davon gehört, dass es eine rechtsradikale Terrorgruppe namens NSU gebe - Jahre bevor der NSU aufflog und die drei Buchstaben allgemein bekannt wurden als Chiffre für brutale, ausländerfeindliche Morde. Aber alle anderen Polizeibeamten, die als Zeugen vor dem Landtag gehört wurden, erklärten, sie hätten zu dem Zeitpunkt nie vom NSU gehört.

So irritiert waren die Abgeordneten im Ausschuss, dass sie Pitz und einen seiner Kollegen sogar zur Gegenüberstellung baten und beide gleichzeitig befragten. Beide blieben bei ihrer Darstellung: Der eine hatte nie zuvor von einem NSU gehört, der andere konnte sich genau erinnern, dass der Begriff vom Verfassungsschutz in die "Soko Bosporus" eingespeist worden war, die sich um die Aufklärung von neun Morden an türkischstämmigen Männern kümmerte.

Brisante Erinnerungen

Die Erinnerung von Konrad Pitz ist deswegen so brisant, weil die Polizei bisher unisonso erklärt, sie habe bei ihren Ermittlungen nicht an eine rechtsradikale Terrorgruppe denken können. Weil so etwas außerhalb jeglicher Vorstellung lag. Wenn aber ein veritabler Kommissar, der noch dazu in der "Soko Bosporus" arbeitete, davon gehört hatte, dann konnte dieser Erklärungsversuch für das jahrelange Fehlschlagen der Ermittlungen nicht mehr herhalten.

Die Staatsanwaltschaft München I reagierte rasch und klagte Kommissar Pitz wegen uneidlicher Falschaussage an. "Bei Aussagedelikten verstehen wir keinen Spaß", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Thomas Steinkraus-Koch. Eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss gilt wie eine Aussage vor Gericht und auf Lügen steht eine Strafe von drei Monaten bis fünf Jahre.

Eine DVD mit der Aufschrift NSU/NSDAP

Die Anklage gegen Pitz lag schon beim Amtsgericht München. Doch da geschah etwas Sonderbares. Plötzlich musste das Bundesamt für Verfassungsschutz im Herbst zugeben, dass es bereits im Jahr 2005 von einem V-Mann aus der rechten Szene eine DVD bekommen hatte - mit der Aufschrift NSU/NSDAP. Was die Verfassungsschützer bisher immer abgestritten hatten, war nun plötzlich klar: Der Begriff NSU war den Behörden schon viel früher bekannt - wenn vermutlich auch nicht das, was sich dahinter verbarg.

Die Verteidigung von Kommissar Pitz wies das Amtsgericht auf die neuen Erkenntnisse hin, das Gericht verlangte von der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen - es ist einer dieser sehr seltenen Fälle, dass bayerische Staatsanwälte nacharbeiten müssen. Nun soll das Landeskriminalamt ermitteln, ob die NSU-DVD nur unbeachtet beim Verfassungsschutz in der Schublade lag oder ob doch darüber gesprochen wurde und diese Information dann vielleicht doch an die "Soko Bosporus" kam, so wie sich Konrad Pitz erinnert. "Wenn dabei rauskommt, dass der Begriff NSU bekannt war, dann werden wir die Anklage vermutlich zurücknehmen", sagt Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch.

Zeugen mit Amnesie

So haben nun die Beamten des LKA die delikate Aufgabe, die Herren beim Bundesverfassungsschutz zu befragen, inwieweit der Begriff NSU doch schon die Runde machte vor 2011. Es könnte also alles noch viel peinlicher für den Verfassungsschutz werden als es ohnehin schon ist. Seit Ende Oktober bemüht sich das LKA, im Januar sollen die Erkenntnisse eingehen - so zumindest ist die Hoffnung.

Die Staatsanwälte in München könnten den Fall Pitz dann zu den Akten legen. Und bekommen vermutlich dennoch sehr viel Arbeit. Denn sie sind zuständig für all die Zeugen, die im NSU-Prozess auftreten und dort ganz offensichtlich schamlos lügen. So wollen sich Zeugen aus der rechten Szene weder daran erinnern, dass sie Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt kannten, noch dass sie ihnen mit Geld, Waffen und Unterkünften geholfen haben. Viele von ihnen hat eine umfassende Amnesie befallen - wobei auch das Verschweigen von Wissen vor Gericht strafbar ist.

Kein Verfahren gegen rechtsradikale Szenezeugen

Doch im Gegensatz zu Kommissar Pitz werden die Lügner vor Gericht bisher nicht verfolgt, es ist kein Verfahren gegen die rechtsradikalen Szenezeugen anhängig. Nach einem besonders dreisten Auftritt am Mittwoch dieser Woche haben mehrere Vertreter der Nebenklage die Bundesanwaltschaft aufgefordert, endlich gegen diese Rechtsradikalen vorzugehen und die Informationen an die zuständige Staatsanwaltschaft München I zu liefern.

Es sei ungewöhnlich, dass Szenezeugen lügen könnten, ohne dass es irgendwelche Folgen für sie habe. Das führe dazu, dass auch andere Zeugen aus der Szene dächten, sie könnten schweigen oder die Unwahrheit sagen, ohne Strafe befürchten zu müssen. Die Staatsanwaltschaft München I beruft sich darauf, man warte erst die Beweisaufnahme und die Bewertung durch das Gericht ab.

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