NPD in Nürnberg:Rechter Stadtrat verurteilt

Für die Richter steht fest: Der Nürnberger NPD-Stadtrat Schmaus soll politische Gegner bei NPD-Veranstaltungen fotografiert und die Bilder im Internet veröffentlicht haben.

Bei NPD-Veranstaltungen hat er vermeintliche politische Gegner fotografiert und diese Bilder später widerrechtlich zur Veröffentlichung im Internet weitergeleitet. Nun muss der Nürnberger Stadtrat Sebastian Schmaus, 25, eine Geldstrafe zahlen.

NPD in Nürnberg: Nürnberger Stadtrat verurteil: Das NPD-Mitglied soll politische Gegner fotografiert und die Bilder im Netz veröffentlicht haben.

Nürnberger Stadtrat verurteil: Das NPD-Mitglied soll politische Gegner fotografiert und die Bilder im Netz veröffentlicht haben.

(Foto: Foto: ddp)

Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ist das Mitglied der Wählergruppe "Bürgerinitiative Ausländerstopp" am Donnerstagabend vom Amtsgericht Nürnberg wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz zu einer Geldbuße von 6400 Euro verurteilt worden.

Sein Verteidiger hatte für das NPD-Mitglied Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 8100 Euro. Schmaus war nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen der Tat zunächst zu einem Strafbefehl samt Geldbuße in Höhe von 8400 Euro verurteilt worden, legte dagegen aber Widerspruch ein.

Sein ebenfalls angeklagter Bekannter wurde bei dem laufenden Verfahren nach Jugendstrafrecht zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Schmaus zusammen mit dem zweiten Angeklagten Fotos von Gegendemonstranten bei NPD-Veranstaltungen in Fürth und Gräfenberg im Jahr 2007 machte, um deren spätere Veröffentlichung auf der Internetseite anti-antifa.net zu ermöglichen. Anti-Antifa nennen Neonazis das gezielte Sammeln von Fotos, Namen und Adressen von politischen Gegnern.

In der Folge sei es dann tatsächlich zu einer Verbreitung von drei Fotografien gekommen, sogar mit voller Namensnennung, teilte das Gericht mit. Damit seien die fotografierten Personen aber nicht einverstanden gewesen, so dass sie ihr Recht am eigenen Bild verletzt sehen. Das Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg ist noch nicht rechtskräftig.

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