Mitten in Bayern:Froh, munter und geimpft

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In den oberbayerischen Hotspot-Regionen sollen sich Nikolaus und Krampus an strenge Corona-Regeln halten.

Von Matthias Köpf, Berchtesgaden

Angeblich war ja - von den Warnungen nahezu aller Experten einmal abgesehen - überhaupt nicht damit zu rechnen, dass die Pandemie in einer vierten Welle übers Land rollen würde. Entsprechend sind jetzt wahrscheinlich auch der Nikolaus und der Krampus schwer überrascht, dass es heuer schon wieder Probleme gibt. Aber Fortschritte gibt es natürlich schon auch. So hat das Polizeipräsidium Oberbayern Süd im vergangenen Jahr speziell den dort gern scharenweise marodierenden Perchten, Gankerln und Buttnmandln rund um Berchtesgaden noch mit der Rute sowie mit der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gedroht. Doch inzwischen, Fortschritt Nummer eins, gilt ja schon die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Und außerdem, Fortschritt zwei, nennen sich die Hotspot-Regionen in Südostoberbayern mittlerweile selber "Hotspot-Regionen in Südostoberbayern" und machen auch sonst gemeinsame Sache. Zum Beispiel mit untereinander penibel abgestimmten "gemeinsamen Maßgaben für Nikolausveranstaltungen".

Was den Nikolaus betrifft, so ist er ja schon vergangenes Jahr hinreichend verspottet worden als Süßigkeiten-Superspreader. Heuer muss er sich in den Hotspot-Regionen wegen der 15. BayIfSM auf private Hausbesuche beschränken. Die Gesundheitsämter im Südosten empfehlen dafür unter anderem, dass der Nikolaus und der Krampus höchstens zu dritt kommen sollen und dass sie nicht nur geimpft oder genesen sind, sondern dazu auch noch getestet. Ihre Hausbesuche sollen ausschließlich vor der Haustür stattfinden, und zwar sicherheitshalber "unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (2 Hausstände, max. 5 Personen)".

Bei derart familiären Nikolausbesuchen empfiehlt es sich natürlich überdies, Masken zu tragen, die Stimme zu verstellen und unter dem roten Mantel nicht die gleichen Schuhe zu tragen wie sonst immer. Die Hotspot-Gesundheitsämter erinnern außerdem noch an das "Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern". Auch das trägt zusätzlich zur Sicherheit besonders der Kinder bei, selbst wenn die Rute des Krampus pädagogisch auch bei Inkrafttreten der allerersten BayIfSM schon längst veraltet war. Aber wem der Krampus jetzt blöd kommt, der kann sich ja dieses Jahr erst einmal seinen Impfnachweis zeigen lassen. Und wehe, er hat keinen.

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