Weihnachtsmarkt in NiederbayernMutmaßlicher Anschlagsplan: Verdächtiger auf freiem Fuß

Wegen mutmaßlicher Anschlagspläne im Raum Dingolfing in Niederbayern sind vor Weihnachten fünf Männer festgenommen worden.
Wegen mutmaßlicher Anschlagspläne im Raum Dingolfing in Niederbayern sind vor Weihnachten fünf Männer festgenommen worden. Armin Weigel/dpa

Mehrere Männer sollen geplant haben, mit einem Fahrzeug auf einem Weihnachtsmarkt in Niederbayern Menschen zu töten. Ein Verdächtiger ist aus dem Präventivgewahrsam inzwischen entlassen worden.

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Nach den Festnahmen wegen eines mutmaßlichen Anschlagsplans auf einen Weihnachtsmarkt in Niederbayern ist ein Verdächtiger auf freiem Fuß. Der Präventivgewahrsam des Mannes habe am 27. Dezember geendet, der Mann sei entlassen worden, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in München mit.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Mann dauere aber an. Weitere Angaben machte der Sprecher mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Anschlagspläne im Raum Dingolfing
:Verdächtige hatten noch keinen konkreten Weihnachtsmarkt ausgewählt

In Niederbayern sind fünf Männer festgenommen worden, die einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben sollen. Wann und wo genau sie angreifen wollten, stand aber nach Aussage von Innenminister Herrmann noch nicht fest.  Man habe die Pläne in einem frühen Stadium unterbunden.

Von Nina von Hardenberg

Der Mann ist einer von fünf Tatverdächtigen. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Motiv aus, wie die Generalstaatsanwaltschaft Mitte Dezember mitteilte. Als Tatwaffe sollte ein Fahrzeug genutzt werden.

Bei den Männern handelt es sich den Angaben nach um einen Ägypter, einen Syrer und drei Marokkaner. Sie hielten sich laut Innenministerium rechtmäßig in Deutschland auf.

Vier Verdächtige waren nach Bekanntwerden des mutmaßlichen Anschlagsplans in Untersuchungshaft genommen worden. Der fünfte Beschuldigte kam bis zum Ende der Weihnachtszeit in Gewahrsam.

In Bayern können Menschen nach einer richterlichen Entscheidung einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um höchstens einen weiteren Monat verlängert werden.

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