Fast schon behäbig betritt er, von Vorführbeamten der Polizei begleitet, den Sitzungssaal 1 des Landshuter Landgerichts. Langsam schreitet er zu seinem Platz. Sein Gesicht verdeckt er mit einer grünen Aktenmappe, die er nach Prozessbeginn erst auf Hinweis seines Verteidigers und der Vorsitzenden Richterin ablegt. Der 61-Jährige – kurze graue Haare, gekleidet in Jeans und ein hellblaues Poloshirt – hat da bereits auf der Anklagebank Platz genommen.
Ihm gegenüber sitzen als Nebenkläger mit ihren Anwälten seine mittlerweile erwachsenen, früheren Pflegekinder, denen er Anfang der 2000er-Jahre in der Wohnung der Familie im Landkreis Landshut Ungeheuerliches angetan haben soll. Der Angeklagte muss sich vor der Jugendschutzkammer wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verantworten. Angeklagt sind insgesamt mehr als 100 Fälle.
Die zehnseitige Anklageschrift hat es in sich. Sie liest sich wie ein Dokument des Schreckens. Detailliert wird darin beschrieben, wie der heute 61-Jährige seine beiden Pflegekinder über neun Jahre hinweg gedemütigt, beleidigt und geschlagen haben soll. Die Kinder, zur Zeit der Tatvorwürfe zwischen sieben und 16 Jahre alt, wurden nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft vom Angeklagten unter anderem mit den Fäusten traktiert. Sie mussten zur Strafe die ganze Nacht gerade neben ihrem Bett stehen, bis es hell wurde, oder bei niedrigen Temperaturen mit kurzer Hose mehrere Stunden draußen auf der Terrasse verharren.
Der Angeklagte versetzte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft den beiden Geschädigten „zu verschiedenen Gelegenheiten, jedenfalls wöchentlich, unvermittelt Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht, Kopfnüsse auf den Hinterkopf, Faustschläge in den Bauch, ins Gesicht oder gegen die Schulter oder Schläge mit einer Krücke gegen Kopf oder Beine, wodurch sie Schmerzen, Hämatome und kurzfristige Atemnot erlitten“. Teilweise soll sich der Angeklagte hierbei auf die Füße der Kinder gestellt haben, damit sie nicht weglaufen konnten. Einmal soll er mit einem Hammer nach einem der Kinder geworfen, es aber verfehlt haben, es ein anderes Mal mit einem Buttermesser getroffen und dabei verletzt haben. In manchen Fällen, so der Vorwurf, drohte der Angeklagte auch damit, die Pflegekinder umzubringen.
Er handelte aus Sicht der Staatsanwaltschaft „aus einer gefühllosen Gesinnung heraus“ und fügte den Kindern „wissentlich und willentlich länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zu“. Vor allem aber wurden die Kinder, so der Vorwurf, von ihrem damaligen Pflegevater regelmäßig schwer sexuell missbraucht – bis hin zur Vergewaltigung. In einem mutmaßlich geschützten Raum. Als Pflegekind, so heißt es dazu an einer Stelle der Anklageschrift, war der betroffene Geschädigte dem Angeklagten „anvertraut und unterlag der finanziellen, erzieherischen und moralischen Führung“ des ihm übergeordneten Pflegevaters. Dies habe dieser bei den Taten ausgenutzt.
Gegen die Ehefrau des Angeklagten läuft ein gesondertes Verfahren
Die beiden Kinder, 1999 und 2000 geboren, befanden sich auf Veranlassung des Kreisjugendamts Landshut von Mitte Mai 2006 bis Ende Oktober 2013 gemeinsam beim Angeklagten und seiner Ehefrau, gegen die ein gesondertes Verfahren läuft. Der Ältere war anschließend noch bis Mitte Dezember 2015 mit einem anderen Pflegekind beim Angeklagten und dessen Familie untergebracht.
Er leidet laut Anklage infolge der Misshandlungen und der Missbrauchshandlungen noch heute unter Angstzuständen und Schlafproblemen. Der jüngere Geschädigte hat mit einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, einer rezidivierenden depressiven Störung und einer Angststörung zu kämpfen. Er befindet sich in psychologischer Betreuung.
Als die Staatsanwältin zum Prozessauftakt am Mittwoch die Anklageschrift rund eine halbe Stunde lang vorträgt, sitzt der Angeklagte mit gesenktem Kopf auf seinem Stuhl. Seine Augen hat er geschlossen. Zu den Vorwürfen, so wird sein Verteidiger später ausrichten, möchte sich der 61-Jährige nicht äußern. Die beiden Nebenkläger ihm gegenüber wirken während der Anklageverlesung äußerlich gefasst. Wie es in ihnen aussieht, weiß niemand.
Eine Aussage in der Hauptverhandlung bleibt ihnen erspart. Ihre Vernehmung ist bereits vorab erfolgt und auf Video aufgezeichnet worden. Die Aufzeichnung, dafür ist der gesamte erste Verhandlungstag reserviert, wird im Gerichtssaal abgespielt – auf Antrag des Verteidigers sowie der Anwältin des jüngeren Nebenklägers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Vorsitzende Richterin Michaela Wawerla verweist auf die Bedeutung des Opferschutzes, schließlich gehe es bei den Vorwürfen auch „um 90 Sexualstraftaten, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden“. Den beiden Nebenklägern macht die Richterin das Angebot, sich die Ansicht des Videos zu ersparen. „Sie müssen sich das nicht noch mal antun“, sagt sie. Einer der beiden verlässt daraufhin den Saal. Für den Prozess sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt.

