Der Freistaat hat einen Streit über die Markenrechte für Schloss Neuschwanstein verloren. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch in einem Urteil verkündet. Damit darf der deutsche Bundesverband „Souvenir Geschenke Ehrenpreise“ die Marke „Neuschwanstein“ weiter nutzen, die er 2019 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (Euipo) hatte eintragen lassen. Der Freistaat wollte diese Eintragung für nichtig erklären lassen, scheiterte bei den Richtern aber letztlich mit seiner Argumentation, die älteren Rechte an der Geschäftsbezeichnung „Neuschwanstein“ zu halten.
Über die Rechte am Markennamen des Schlosses gibt es immer wieder Streit vor deutschen und europäischen Gerichten. Erst 2018 hatte das EuG dem Freistaat die Rechte an Neuschwanstein zuerkannt, wodurch Bayern weiterhin Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs, etwa Porzellantassen, verlangen durfte. Im Jahr 2019 jedoch trug Euipo die Marke Neuschwanstein zugunsten des Bundesverbands „Souvenir Geschenke Ehrenpreise“ ein, nicht nur für Souvenirartikel, zum Beispiel auch für Schmuck, Haushaltswaren und Kleidung. Den Antrag Bayerns, diese Eintragung für nichtig zu erklären, hatte das europäische Amt im Mai 2023 zurückgewiesen, wogegen sich der Freistaat vor dem EuG wehrte.
Der Freistaat hat bereits ähnliche Verfahren verloren
In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass der Freistaat nicht ausreichend nachweisen konnte, ältere Rechte an der Geschäftsbezeichnung „Neuschwanstein“ zu halten, etwa für den Betrieb eines Museums. Es sei nicht zu erkennen, dass der Freistaat die Marke nach deutschem Recht erworben habe.
Erst vergangenes Jahr hatte Bayern vor dem Oberlandesgericht München einen weiteren Rechtsstreit um das Namensrecht an dem berühmten Schloss verloren. Der Freistaat wollte das „Explorer Hotel Neuschwanstein“ in Nesselwang zwingen, den Namen des Schlosses zu streichen. Das Gericht erkannte jedoch nicht, dass durch den Hotelnamen Verwechslungsgefahr bestehe oder Hotelgäste in die Irre geführt würden. Der Freistaat werde deshalb nicht in seinen Rechten verletzt.