Neuregelung:Mehr Anerkennung für Kirchenmusiker

Orgel St. Korbinian Reichersbeuern

Neue Töne: Dienstherr hauptamtlicher Kirchenmusiker ist künftig die evangelische Landeskirche.

(Foto: Manfred Neubauer)

Die evangelische Landeskirche stellt ihre Hauptamtlichen künftig selbst an. Dadurch soll der Beruf deutlich aufgewertet werden

Von Florian J. Haamann

Die hauptamtlichen Kirchenmusiker der evangelischen Landeskirche sollen mehr Wertschätzung erfahren. Dafür ändert die Kirche die Beschäftigungsstruktur der Musiker. Bisher waren sie bei der Kirchengemeinde angestellt, in der sie gespielt haben. Vom 1. Januar 2016 an werden alle Hauptamtlichen direkt von der Landeskirche beschäftigt. Die Regelung wird aber nur für Neubeschäftigungen gelten. Die 123 bereits angestellten Musiker dürfen entscheiden, ob sie weiter bei der Gemeinde arbeiten oder zur Landeskirche wechseln. Für nebenberufliche Kirchenmusiker ändert sich nichts.

Auf die Arbeit der Hauptamtlichen habe die Neuregelung keinen Einfluss, betont der Landeskirchenmusikdirektor Michael Lochner. "Es geht darum, dass die Musiker, die ja auch eine akademische Ausbildung haben, nicht mehr das Gefühl haben sollen, unter dem Primat der Theologie zu arbeiten, sondern unter Kollegen", sagt Lochner. Die Dienstaufsicht der Musiker liegt künftig beim Dekan und nicht mehr beim Gemeindepfarrer. Dadurch stehen Pfarrer und Musiker im selben Dienstverhältnis. Lochner erhofft sich von der Umstrukturierung vor allem einen psychologischen Effekt. "Es ist ein Unterschied, ob ich Gemeindemitarbeiter bin oder zu einem größeren Netzwerk gehöre", sagt er. "Vielleicht fühlen sich die Musiker dadurch stärker herausgefordert."

Das hält Andreas Hantke, Kantor der Münchner Christuskirche und Vizepräsident des Verbandes evangelischer Kirchenmusiker in Bayern, für möglich. "Diese Wirkung kann durchaus eintreten, ich sehe die Änderung als positive Geschichte." Ähnlich sieht das Thomas Albus, Rektor der Bayreuther Hochschule für evangelische Kirchenmusik: "Durch so eine Maßnahme kann die Position der Hauptamtlichen gestärkt werden. Es ist ein Signal, dass der Kirche die Musik wichtig ist."

Die Änderung des Beschäftigungsverhältnisses stößt allgemein auf positives Echo. Vereinzelt gibt es aber Kritik. So berichtet eine hauptamtliche Kirchenmusikern von Kollegen, die Angst haben, künftig leichter versetzt werden zu können. Andreas Hantke vom Verband der Kirchenmusiker gibt Entwarnung. "Uns wurde gesagt, dass niemand zu einem Wechsel gedrängt wird. Das ist wie bei den Pfarrern auch. Die werden gefragt, aber nicht zu etwas gezwungen." Hantke sieht in der neuen Regelung sogar eine Chance. Durch die Anstellung bei der Landeskirche sei es leichter, sich versetzen zu lassen, wenn man aus einer Gemeinde weg möchte. "Bisher war das nur schwer möglich. Dadurch, dass künftig die Landeskirche der Dienstherr ist und es keinen neuen Vertrag braucht, werden die Hürden kleiner."

Durch die Neustrukturierung ändert sich auch das Auswahlverfahren. Formal war es bislang so, dass die Gemeinden einen Musiker ausgesucht haben, den sie nur noch von der Landeskirche bestätigen lassen mussten. Von Januar an treffen die Gemeinden eine Vorauswahl und schicken die Vorschläge an die Landeskirche, die die Entscheidung trifft. Bedenken, dass die Gemeinden damit an Einfluss verlieren, versucht Lochner zu beschwichtigen. "In der Praxis wird es so bleiben, dass die Entscheidung den Kirchen überlassen wird. Aber es muss selbstverständlich sein, dass derjenige, der anstellt, auch das letzte Wort hat."

Finanziell hat die neue Regelung für die Gemeinden laut Hantke keine Auswirkungen. Bisher hat die Landeskirche 90 und die Gemeinde zehn Prozent des Gehaltes bezahlt. Künftig übernehme die Landeskirche zwar das komplette Gehalt, dafür müssten die Gemeinden aber weiterhin zehn Prozent davon zahlen - nicht an den Musiker, sondern in einen Topf ihres Dekanats, der für kirchenmusikalische Projekte genutzt werden soll.

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