Neues Verfahren im Fall Mollath:Wiedergutmachung für erbarmungslose Schludrigkeit

Gustl Mollath

17 Tage wird sein Fall in Regensburg verhandelt: Gustl Mollath

(Foto: dpa)

Dem Vertrauen in die Justiz hat schon lange nichts mehr so geschadet wie die Causa Gustl Mollath. Jetzt wird der Fall völlig neu aufgerollt. Die dritte Gewalt will lernen. Wirklich?

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Das öffentliche Vertrauen ist das Kapital der Justiz. Wenn die Menschen nicht mehr daran glauben, dass die Justiz bestrebt ist, wahrheitsgemäß und gerecht zu verhandeln, kann sie einpacken. Dem Vertrauen in die Justiz hat nun schon lange nichts mehr so geschadet wie der Fall Mollath.

Vor acht Jahren ist Gustl Mollath nach einem suspekten Ermittlungsverfahren, nach einer lächerlich kursorischen, nur dreieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung und nach einer außergewöhnlichen Häufung von juristischen Fehlern in die Psychiatrie eingewiesen worden; sieben Jahre lang kam er dann dort nicht mehr heraus, weil sich Fehler und Fehlbeurteilungen über Jahre hinfortgeerbt haben.

In seinem Fall hat sich die Justiz als ein Betrieb präsentiert, der den Menschen in eine Hobelbank einspannt: Wo gehobelt wird, fallen Späne. Der Fall Mollath ist ein Lehrstück über die Späne der Strafjustiz. Die Reaktion so vieler Menschen auf diesen Fall zeigt, wie groß die Angst davor ist, in einer kritischen Lebenssituation selbst "à la Mollath" behandelt zu werden.

Eine Entschuldigung ist im Gesetz nicht vorgesehen

Die Zahl der Menschen, die nach einer oft nur kleinen Straftat in die Psychiatrie verbracht werden, steigt. Es steigt auch die Verweildauer dort. Sie steigt auch deswegen, weil Gutachter im Zweifel entscheiden, dass ein Verdächtiger "gemeingefährlich" sei. Die Richter folgen diesen Gutachtern fast blind. Gutachter fürchten die Reaktion der Öffentlichkeit, wenn sie einen verdächtigen Menschen nicht festhalten, der aber dann womöglich später eine schwere Straftat begeht. Sie machen deshalb in der Regel lieber einen Mollath aus ihm.

Das ist für den, den die Unterbringung trifft, katastrophal, aber nicht für den Gutachter. Der erfreut sich im Zweifel besten Rufes. Im Fall Mollath hat sich das freilich anders entwickelt - aber das war Zufall. Dem Mann gelang es, Öffentlichkeit zu mobilisieren. Ohne diese Mobilisierung säße er heute noch.

Vom kommenden Montag an will die Justiz Vertrauen zurückgewinnen. 17 (!) Verhandlungstage lang wird nun das Landgericht Regensburg, das sich ursprünglich dagegen mit Händen und Füßen gewehrt hatte, den Prozess neu aufrollen. Es handelt sich rechtstechnisch um ein Wiederaufnahmeverfahren. In Wahrheit ist es auch ein Wiedergutmachungsverfahren für den Angeklagten und ein Selbstreinigungsverfahren für die Justiz.

Mit aller Sorgfalt, mit aller Akribie, ja mit Pedanterie, mit der Anhörung auch noch der letzten und der allerletzten Zeugen, mit der Vernehmung aller möglichen Leute, die irgendwann irgendetwas mit Gustl Mollath zu tun hatten, soll nun die erbarmungslose Schludrigkeit des ersten Verfahrens ausgeglichen werden - die einen echten oder angeblichen Täter zum Opfer gemacht hat. Das Gericht wird nachzuholen suchen, was in diesem Fall kaum noch nachzuholen ist: die ordentliche gerichtliche Sachaufklärung.

Die Ex-Ehefrau Mollaths hat angekündigt, dass sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft, also nichts aussagt. Damit ist die Sache fast schon zu Ende; denn auf ein paar ihrer schriftlich festgehaltene Äußerungen von früher wird das Gericht die Feststellung kaum gründen können, dass Mollath seine damalige Frau gewürgt hat. Diese Feststellung aber wäre die erste von etlichen Voraussetzungen dafür, den Mann wieder in die Psychiatrie zu bringen.

Es wäre ein Akt des Respekts

Im Übrigen: Wenn jeder, der in einer persönlichen Krise einmal außer Tritt gerät, wenn jeder, der in einem Scheidungsverfahren einmal exaltiert, dafür jahrelang in die Psychiatrie gesteckt würde - die Fußgängerzonen wären leer und die einschlägigen Anstalten voll.

Am Schluss des neuen Mollath-Prozesses muss eigentlich, ganz unabhängig davon, wie der Tenor des Urteils ansonsten aussieht, folgender Satz stehen: "Die Justiz entschuldigt sich beim Angeklagten für die Fehler, die sie gemacht, und für das Unrecht und das Leid, das sie ihm damit zugefügt hat."

Aber eine Entschuldigung der Justiz für ihre Irrtümer, Entgleisungen und oft aggressiven Rechthabereien ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das ist schade. Ein solcher Satz würde die Justiz menschlich machen. Gewiss: Ein zu Unrecht Verurteilter kann sich von einem solchen Satz nichts kaufen. Aber eine Entschuldigung der Dritten Gewalt für den Missbrauch ihrer Gewalt wäre ein Akt des Respekts, der um so wichtiger ist, wenn es an diesem Respekt so sehr gefehlt hat wie im Fall Mollath.

Fatale "schnelle Nummern"

Zuvor aber sollten nicht nur die Journalisten als Zuhörer und Zuschauer in diesem Verfahren sitzen, sondern die Mitglieder der Rechtsausschüsse der Parlamente. Der Fall Mollath demonstriert nämlich schwere systemische Fehler der Justiz, die abgestellt werden müssen.

Erstens: Die internen Bewertungssysteme der Justiz funktionieren nicht. Das beginnt damit, dass die Unterbringungsverfahren justizintern oft als "schnelle Nummern" betrachtet werden. Sie sind aber existenzielle Eingriffe; sie erfordern existenzielle Sorgfalt. Dazu gehört es auch, dass die Gutachten von Sachverständigen nicht einfach als quasi himmlische Weisheit abgehakt und übernommen werden. Der Richter muss die Gutachten prüfen, er muss sie sich zu eigen machen können. Nicht der Gutachter, sondern der Richter ist der Richter. Im Übrigen gibt es viel zu wenige qualifizierte Gutachter.

Zweitens: Die justizinternen Korrektursysteme funktionieren nicht gut genug. Anträge auf Wiederaufnahme eines fehlerhaften Verfahrens sollten von der Justiz nicht als Majestätsbeleidigung betrachtet und auf Biegen und Brechen abgeschmettert werden. Da muss der Gesetzgeber nachhelfen. Vor einem Jahr noch hat sich das Landgericht Regensburg der Wiederaufnahme des Mollath-Verfahrens so zeitraubend und inbrünstig verweigert, dass es in dieser Zeit schon die ganze, jetzt anstehende neue Verhandlung hätte durchführen können.

Es darf keine rechtlosen Menschen geben

Drittens: Paragraf 63 Strafgesetzbuch, mit dem Verurteilte in die Psychiatrie verbracht werden, genügt rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht. Es handelt sich um Gummi-Recht, in alle Richtungen dehnbar. Toiletten in Gaststätten werden von der Gewerbeaufsicht öfter kontrolliert als vom Gericht die Entscheidungen, die Menschen in der Psychiatrie festhalten.

Viertens: In einem Rechtsstaat darf es keine rechtlosen Menschen geben. Verglichen mit den Häftlingen im Gefängnis sind die Menschen in der Psychiatrie rechtlos. Für sie gibt es, anders als für Gefängnisinsassen, keine Vollzugsgesetze, die den Alltag hinter Gittern regeln. Die forensische Psychiatrie ist daher ein willkürnahes Regime. Der Gesetzgeber muss klare Vollzugsregeln formulieren.

"Die im Dunkeln sieht man nicht", heißt es in Brechts Dreigroschenoper. Es ist Zeit für das Licht des Rechtsstaats.

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