Neues Gesetz:Altersversorgung für Politiker soll steigen

Auch kommunale Amtszeiten werden künftig voraussichtlich angerechnet

Von Lisa Schnell

Die Mehrzahl der Landtagsabgeordneten wird wohl für ein Gesetz stimmen, das für ihren eigenen Berufsstand eine günstigere Altersversorgung vorsieht. Am Dienstag wurde es im Plenum besprochen und nach einer ersten Lesung ins weitere Verfahren geschickt. Es wird nun in Ausschüssen beraten und kann nach einer zweiten und eventuell auch noch dritten Lesung von der Mehrheit im Plenum angenommen werden. Nur die Grünen stellten sich am Dienstag dagegen.

In Zukunft sollen bei Abgeordneten, die vor oder nach ihrer Zeit im Landtag auch ein Amt als Bürgermeister oder Landrat haben, die Amtsjahre zusammengezählt werden. Hintergrund ist, dass erst ab zehn Jahren der Anspruch auf eine Altersentschädigung besteht. Diese umfasst 33,5 Prozent der Abgeordnetendiät, die derzeit 7849 Euro monatlich beträgt. Mit jedem weiteren Jahr erhöht sich der Betrag. Derzeit werden neben den Amtsjahren im Landtag noch die Jahre im Bundestag oder dem Europaparlament addiert, nicht aber die eines Amts als Bürgermeister oder Landrat. Diese "Regellücke" soll der CSU-Gesetzentwurf, dem auch SPD und Freie Wähler (FW) zustimmen wollen, schließen, sagte Josef Zellmeier (CSU). Dabei solle aber nicht der Eindruck entstehen, dass sich hier jemand "selbst bedient". So würden die Amtsjahre nur bis zehn Jahre addiert. Auch treffe die neue Regelung nur auf wenige Fälle zu. Bei diesen werde sie aber einen Unterschied machen: Ein Abgeordneter etwa, der fünf Jahre im Landtag war und dann sechs Jahre Bürgermeister ist, würde nach Zellmeiers Rechnung etwa 1900 Euro mehr im Monat bekommen. Leer gehen Abgeordnete, die weniger als zehn Jahre im Landtag sind, aber auch jetzt nicht aus. Sie bekommen für jeden Monat eine Nachzahlung in die Rentenversicherung zum Höchstbeitrag.

Alternativ können sie sich eine Versorgungsabfindung auszahlen lassen. Sie setzt sich aus dem Höchstbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung plus 20 Prozent des Höchstbeitrags zusammen. Für einen Abgeordneten, der 2008 in den Landtag kam, würde sie um die 130 000 Euro betragen. Für jemanden, der insgesamt zehn Jahre Abgeordneter oder Bürgermeister war, sei das nicht "angemessen", hieß es im CSU-Gesetzentwurf. Es käme zu "Härten in der Altersabsicherung". Bei Diäten von etwa 7900 Euro wollte Zellmeier zwar nicht von "Härtefällen" sprechen, aber es sei richtig, den Status des Abgeordneten zu verbessern: "Wenn du Politik machst, stellst du dich nicht schlechter als andere." Diese Botschaft soll bei den jungen Kollegen, die in die Politik gehen wollen, ankommen. Schließlich habe man als Politiker auch das Risiko, nicht mehr gewählt zu werden, und müsse oft die Hälfte des eigenen Wahlkampfes finanzieren, sagt Zellmeier. Gerade die Kommunalpolitik werde "stiefmütterlich" behandelt, sagte auch Joachim Harnisch (FW).

Thomas Gehring (Grüne) dagegen betonte, kein Abgeordneter müsse am Hungertuch nagen. Die neue Regelung verstoße außerdem gegen zwei Rechtsprinzipien. Zum einen würden Abgeordnete untereinander ungleich behandelt. Zum anderen setze die neue Regelung Abgeordnete mit Beamten gleich, wie es das Bundesverfassungsgericht nicht erlaube. Außerdem entstehe bei Gesetzen, die Abgeordnete für Abgeordnete machen, oft ein fahler Beigeschmack der Bereicherung. Sie müssten deshalb besonders klug sein. Klug fände Gehring die Regelung, wie sie im Bundestag gilt. Dort gibt es keine Wartezeit von zehn Jahren. Die Parlamentarier bekommen ihre Bezüge prozentual zu ihren Jahren als Abgeordnete.

In einer früheren Version wurde die Plenarabstimmung, welche den Gesetzesentwurf ins weitere Gesetzgebungsverfahren schickt, versehentlich bereits als abschließendes Votum ausgegeben.

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