Süddeutsche Zeitung

Neuburg an der Donau:Tomaten dürfen auf Friedhof angepflanzt werden

Auch Tomaten dürfen auf einem Grab wachsen. Die oberbayerische Stadt Neuburg an der Donau hat nichts dagegen, dass eine Frau das Grab ihrer Großeltern mit dem Gemüse bepflanzt. Allerdings müssten die Sträucher die Würde der Grabstelle und des gesamten Friedhofes wahren, wie Rathaussprecher Bernhard Mahler am Dienstag sagte.

Die Frau hatte vorigen Sommer die Tomatenpflanzen auf das Grab ihrer Großeltern gepflanzt in Erinnerung an die gemeinsame Zeit im Garten. Die Stadtverwaltung hatte damit kein Problem. Der Friedhofsreferentin Elfriede Müller (CSU) missfiel dies jedoch. "Ein Friedhof ist doch kein Schrebergarten", schimpfte sie. "Der nächste baut dann Radieschen an." Müller wollte einen Beschluss herbeiführen, wonach Gemüseanbau auf dem Friedhof untersagt wird. Es gab eine bundesweit beachtete Diskussion über den ungewöhnlichen Grabschmuck, der jetzt für die Enkelin der Tomatenliebhaber glücklich endete.

Regeln zur Gestaltung und Bepflanzung von Gräbern sind Sache der jeweiligen Gemeinde. In einer Muster-Friedhofssatzung des Bayerischen Gemeindetags steht: Es sollen nur "geeignete Gewächse" benutzt werden, die benachbarte Gräber nicht beeinträchtigen und die dem "besonderen Charakter des Friedhofs" angemessen sind.

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