Neuburg an der Donau:Notarzt kassiert Anzeige - weil er schnell zum Einsatz fährt

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  • Ein Notarzteinsatz zur Rettung eines Kleinkindes in Lebensgefahr könnte einen Mediziner teuer zu stehen kommen.
  • Der Arzt hat einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung erhalten, außerdem droht ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate.
  • Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg an der Donau nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Prozess.

Von Wolfgang Wittl, Neuburg an der Donau

Alexander Hatz kann sich gut an den 23. April vergangenen Jahres erinnern - heute mehr denn je. Der Notarzt kehrte gerade von einem schwierigen Einsatz zurück, er hatte ein zweijähriges Kind nach einem Verkehrsunfall wiederbelebt. Da ging bereits der nächste Notruf über Leben und Tod ein. Diesmal war es ein zweieinhalbjähriges Kind, das zu ersticken drohte. Hatz raste mit Blaulicht und Martinshorn los, so wie er das immer tut. Ein paar Monate später erhält er einen Strafbefehl. Darin wird er aufgefordert, für sechs Monate seinen Führerschein abzugeben und 4500 Euro Strafe zu zahlen.

Als Hatz den Rechtsanwalt Florian Englert mit seiner Verteidigung beauftragt, dachte der zuerst an einen schlechten Witz. Er habe nicht einmal eine Stellungnahme schreiben wollen, so skurril sei ihm die Sache vorgekommen. Dann aber merkte Englert recht schnell, dass die Justizbehörden durchaus ernst machten.

Mittlerweile ist der Anwalt überzeugt, dass die Geschichte einen Präzedenzfallcharakter bekommen könnte. In ganz Deutschland habe er nichts Vergleichbares gefunden. Ein Notarzt, der wegen einer Fahrt zu einem womöglich lebensrettenden Einsatz ein halbes Jahr seinen Führerschein verliert? Auch Rettungsverbände und Polizeivertreter sind darüber verwundert.

Was dem Notarzt vorgeworfen wird

Zunächst war dieser 23. April 2014 für Alexander Hatz ein Tag wie jeder andere. Erst als zwei Wochen später die Polizei bei ihm klingelt, wird ihm bewusst, dass etwas vorgefallen sein musste. Die Polizisten fragen ihn, ob er an besagtem Tag Dienst gehabt hätte. Hatz bejaht. Etwas später erfährt er, dass eine Anzeige gegen ihn vorliegt. "Ich wusste gar nicht, worum es ging", sagt der Notarzt aus Neuburg an der Donau. Das erfuhr er von Ermittlern.

Ein Verkehrsteilnehmer hatte sich beschwert, er sei vom entgegenkommenden und überholenden Hatz zum scharfen Abbremsen und aufs Bankett gezwungen worden. Ein Zeuge, der im Auto dahinter unterwegs war, stützt diese Aussage. Hatz wird des rücksichtslosen Fahrens und der Gefährdung des Straßenverkehrs beschuldigt.

Zehn Kilometer in acht Minuten - "alles war wie sonst"

Er sei nur gefahren wie immer, sagt der Notarzt. Mehr als 5000 Einsätze hat Hatz in gut 20 Jahren auf diese Weise absolviert, stets mit Martinshorn, Blaulicht, Abblend- und Nebelscheinwerfern, bei Bedarf auch mit Lichthupe. Nicht um andere Verkehrsteilnehmer zu nötigen, sondern um sie zu warnen. Auch am hellen Tag ist Hatz so unterwegs, die besagte Fahrt von Neuburg nach Karlshuld trat er um 13.16 Uhr an. Etwa acht Minuten habe er für die zehn Kilometer benötigt, "alles war wie sonst".

600 Meter habe man die Strecke an der Stelle einsehen können, wo er überholt habe. Keines der Autos habe einen Kratzer abbekommen, nichts sei umgefahren worden, sagt Anwalt Englert. Trotzdem stellt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt im Januar Strafbefehl, das Amtsgericht Neuburg lässt ihn zu. Englert bezweifelt, dass die Ermittler mit der gebotenen Neutralität vorgingen. Die Staatsanwaltschaft wolle offenbar "ein Exempel statuieren".

Hatz glaubt nicht, dass seine Stellungnahme überhaupt zur Kenntnis genommen wurde. Nur einen Werktag nach seiner Einlassung sei der Strafbefehl rausgegangen. Wie man seine Argumente denn in dieser kurzen Zeit bewerten wolle, während sich die Ermittlungen gegen ihn über Monate hingezogen hätten. Der Ingolstädter Oberstaatsanwalt Helmut Walter sagt, ein Tag sei für seine Behörde durchaus ausreichend, um Stellung zu beziehen. Zum Inhalt des Strafbefehls will sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern, nur so viel: Es gehe um "eine potenzielle Überschreitung von Sonderrechten".

Wie die Gesetzeslage aussieht

In Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung steht: Blaues Blinklicht und Einsatzhorn dürften nur verwendet werden, um etwa Menschenleben zu retten. Alle übrigen Verkehrsteilnehmer hätten dann "sofort freie Bahn zu schaffen". Weshalb sich Anwalt Englert fragt, ob nicht eher der Erstatter der Anzeige zu belangen sei, weil er womöglich seine Spur gehalten und nicht rechts rangefahren sei. In Paragraf 35 heißt es allerdings auch: Die Sonderrechte von Einsatzkräften "dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden". Man dürfe sich also "nicht alles erlauben", wie Peter Schall sagt.

Schall ist stellvertretender Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Ohne den Fall zu kennen, sei es "vom ersten Anschein schon außergewöhnlich", dass der Notarzt einen Strafbefehl erhalten habe, wo doch nicht einmal ein Unfall passiert sei. Auch beim Bayerischen Roten Kreuz will man sich zu dem konkreten Fall nicht äußern.

Zigtausende Blaulichteinsätze pro Jahr

Grundsätzlich erwarte man, dass die Sonderrechte sowohl von eigenen Mitarbeitern als auch anderen Verkehrsteilnehmer beachtet würden. Man erhoffe sich aber auch "Rücksichtnahme auf den belastenden Job unserer Einsatzkräfte". Die Polizei hat deshalb für Trainingszwecke sogar einen Fahrsimulator entwickelt. Zigtausende Blaulicht-Einsätze leisten Polizei, Feuerwehren und Rettungskräfte jährlich in Bayern, für sie ist der Fall von besonderem Interesse. So mancher könnte über eine Verurteilung des Notarztes erschrecken, glaubt Gewerkschafter Schall.

Alexander Hatz hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, es wird zur Verhandlung kommen. Eine Verurteilung würde ihn bei der Ausübung seines Berufes - er ist zugleich als Betriebsarzt viel unterwegs - erheblich einschränken, wie er sagt. Sein einziges Vergehen als Autofahrer bisher: Er wurde mit 65 Kilometer pro Stunde in einer Ortschaft geblitzt. Riskant sei er nie gefahren. Dem Kind in Karlshuld gehe es übrigens wieder gut.

© SZ vom 06.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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