StrafunmündigZehnjähriger verursacht mit Böller 20 000 Euro Schaden

Die Polizei ließ den Buben wieder laufen, weil er strafunmündig ist.
Die Polizei ließ den Buben wieder laufen, weil er strafunmündig ist.
Rolf Vennenbernd/dpa

Der Bub brennt eine Hecke ab und beschädigt einen Carport und eine Hausfassade. Am nächsten Tag bringen ihn die Eltern aufs Polizeirevier.

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Mit Böllern hat ein Zehnjähriger in Neu-Ulm eine Hecke in Brand gesetzt. Der Junge sei am nächsten Tag mit seinen Eltern aufs Polizeirevier gekommen und habe sich gestellt, teilte die Polizei mit. Durch die Feuerwerkskörper sei die Hecke am Freitag vollständig abgebrannt. Auch ein Carport und eine Hausfassade wurden beschädigt. Die Beamten schätzen den Schaden auf rund 20 000 Euro. Zuvor hatten Zeugen der Polizei berichtet, dass dort Kinder mit Böllern hantierten. Woher der Junge die Feuerwerkskörper hatte, war noch unklar.

Grundsätzlich sei die Tat des Kindes eine Straftat, sagte ein Polizeisprecher. Wegen seines jungen Alters werde gegen den Zehnjährigen jedoch nicht strafrechtlich ermittelt. In Deutschland sind Kinder erst ab 14 Jahren strafmündig. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche könnten aber geltend gemacht werden.

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