Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen Mann zu einem Jahr und vier Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, der im Landtagswahlkampf 2023 einen Stein auf das bayerische Grünen-Spitzenduo Katharina Schulze und Ludwig Hartmann geworfen hatte. Der Mann musste sich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Außerdem muss der Mann Sozialstunden ableisten und eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro bezahlen. „Sie bekommen von mir die Bewährung – aber gerade noch“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Sie rechnete dem 46-Jährigen positiv an, dass er die Tat zu Beginn des Prozesses eingeräumt und sich bei allen Beteiligten entschuldigt hatte. Er bezeichnete die Tat in einer Erklärung, die er über seinen Verteidiger verlesen ließ, als „den größten Fehler seines Lebens“. Er habe niemanden verletzen wollen.
Schulze und Hartmann blieben bei der Attacke im September 2023 unverletzt, da das Geschoss sie verfehlte. Laut Anklage wurde auch eine Gebärdendolmetscherin gefährdet, die mit den beiden Politikern auf der Bühne stand. Schulze beschrieb die Situation später als ihren „schlimmsten Moment“ während des Landtagswahlkampfs im vergangenen Jahr. Der Stein sei „aus dem Nichts“ geflogen gekommen, als Hartmann und sie bei der Kundgebung unter freiem Himmel gerade mit Bürgern hätten ins Gespräch kommen wollen. Sie lasse sich davon aber nicht einschüchtern.
Bei der Kundgebung anwesende Polizisten nahmen den Mann fest. Dabei soll er sich massiv gewehrt und die Beamten auch verletzt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft in München hatte den Fall wegen der politischen Dimension des Verfahrens übernommen. Bei der Münchner Anklagebehörde ist die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus angesiedelt.