Süddeutsche Zeitung

Naturschutz:Umweltminister in der Kritik

Thorsten Glauber stoppt die Kartierung von Biotopen, das bringt Umweltschützer gegen ihn auf. Sie vermuten, dass er die Landwirte besänftigen will, die Nachteile fürchten. Er selbst spricht von "Transparenz und Offenheit"

Von Christian Sebald

Die Naturschutzbehörden in Bayern sind in heller Aufregung: Da erklärt Ministerpräsident Markus Söder vergangene Woche, dass Staatsregierung und Landtag das "Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen" übernehmen, und bringt ein Ergänzungsgesetz mit weiteren Verbesserungen für den Naturschutz ein. Und was tut Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler)? Er stoppt in der selben Woche sämtliche Biotopkartierungen. Als Grund vermuten Insider, dass Glauber die Bauern besänftigen will. Viele Landwirte üben seit jeher harsche Kritik an den Kartierungen. Und seit dem Volksbegehren ist die Unruhe massiv angewachsen. Dabei haben die Biotopkartierungen weder etwas mit dem Volksbegehren, noch etwas mit Söders Zusatzgesetz zu tun.

Entsprechend hart fällt die Kritik an Glauber aus. "Es ist offenkundig so, dass unser Minister mehr für die Landwirte und den Bauernverband übrig hat als für seine eigene Naturschutzverwaltung", sagt ein Insider. Ein anderer nennt den Stopp ein Anzeichen dafür, "dass die Staatsregierung nur nach außen hin mehr für die Artenvielfalt tun will, es in Wirklichkeit aber nicht sehr ernst meint". Der Chef der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, der ein Sprecher des Volksbegehrens war, fällt ebenfalls ein hartes Urteil. "Glauber sabotiert den Artenschutz", sagt er. "Gerade weil die Söder-Regierung um die Übernahme des Volksbegehrens ein großes Eigenwerbespektakel veranstaltet, muss ich hier die Fragen stellen: Will die Söder-Regierung eventuell gar nicht so genau wissen, wo unsere bedrohten Tier- und Pflanzenarten heute noch Schutz- und Rückzugsräume finden?" Für Hartmann ist Glaubers Aktion eine "Ursünde, die die Übernahme des Volksbegehrens Artenvielfalt erheblich entwertet".

Mit den Biotopkartierungen ist es so: Sie haben rechtlich keinerlei Auswirkung, ein Biotop ist nicht automatisch ein Naturschutzgebiet. Deshalb kann auch kein Einspruch gegen die Kartierung von Biotopen erhoben werden. Laut Naturschutzgesetz hängt die Frage, ob ein Gebiet ein Biotop ist oder nicht, nicht davon ab, ob es kartiert ist. Sondern einzig davon, ob dort seltene und geschützte Pflanzen oder Tiere vorkommen. Das bedeutet: Wenn auf einer feuchten Wiese Sumpfdotterblumen oder Schaumkraut blühen und dazu seltene Seggen wachsen, ist diese Wiese ein Biotop, auch wenn sie nicht kartiert ist. Die Kartierungen, die es seit den 1980er-Jahren gibt, sind vor allem eine Hilfestellung für Gemeinden, Planer und Behörden, die Bauvorhaben und andere Eingriffe in die Natur auf ihre Auswirkungen auf Flora und Fauna prüfen müssen.

Wie von dem Volksbegehren befürchten die meisten Bauern von den Kartierungen Nachteile für die Bewirtschaftung ihrer Äcker und Wiesen. Glauber hat das jetzt zweimal sehr deutlich zu spüren bekommen. Das erste Mal kurz vor Ostern, als er und Mitarbeiter des Landesamts für Umwelt (LfU) vor 600 Obstbauern im Landkreis Forchheim die neue Kartierung vorstellten. Die Region ist Glaubers Heimat, sein Vater war dort viele Jahre lang Landrat. Die Obstbauern warfen Glauber vor, nicht in die Kartierung eingebunden gewesen zu sein, und monierten zahlreiche Fehler. Angeblich wurden in der Region sogar Flächen, auf denen intensiver Obstanbau betrieben wird, als Biotope klassifiziert. Glauber zog die Kartierung zurück.

Außerdem kursiert seit Anfang Mai eine anonyme Nachricht in den sozialen Medien, in der zu Widerstand gegen Kartierungen aufgerufen wird. Unter dem Titel "Heute mal eine sehr wichtige Info - Thema Rettet die Bienen" heißt es: "Das Landesamt für Umwelt hat Biotope ausgewiesen, ohne den Besitzern Bescheid zu sagen. Biotop heißt: kein Mähen, kein Bäumeschneiden, kein Bewirtschaften der Flächen." Dazu der Zusatz: "Widerspruch nur noch bis 6.5.19 möglich." Zwar hat das LfU sofort darauf hingewiesen, dass es sich um eine Falschmeldung handelt. Aber das hat wenig genützt.

Die Resonanz auf die Falschmeldung ist riesig. Seit sie kursiert, soll es Naturschutzbehörden geben, die von verärgerten Anrufen fast lahmgelegt werden. Dabei finden Biotopkartierungen aktuell nur in den Landkreisen Dillingen an der Donau, Weilheim-Schongau und Freyung-Grafenau sowie der Stadt Bamberg statt. Die Anrufer interessiert das oft nicht. Das Landratsamt Passau versucht auf seiner Homepage, die Gemüter mit der Meldung zu besänftigen, dass die letzte Kartierung in der Region vor 30 Jahren stattfand. Außerdem bittet die Kreisbehörde, die Falschmeldung nicht weiterzuverbreiten.

Glauber begründet den Kartier-Stopp damit, dass er in der hitzigen Debatte "größtmögliche Transparenz und Offenheit" herstellen wolle. Deshalb werde er in "Gesprächen mit dem LfU klare Kriterien für die zukünftige Biotopkartierung" entwickeln. Ein Sprecher sagte, dass sich durch das Volksbegehren die Rahmenbedingungen des Biotopschutzes ändern würden. Die Neuerungen sollten in die Kartierungen übernommen werden, "um unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden".

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Quelle:
SZ vom 14.05.2019
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