Naturschutz:Streit ums Grundsätzliche

Obersteinbach: STEIGERWALD - Alt-Buchenbestand Kleinengelein

Das Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" umfasst eine Größe von 775 Hektar.

(Foto: Johannes Simon)

Schutzwürdigkeit des Steigerwaldes soll höchstrichterlich geklärt werden

Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVG) über den Naturschutz im fränkischen Steigerwald. Der Bund Naturschutz hat dieser Tage beim obersten deutschen Gericht für öffentlich-rechtliche Streitfälle Revision gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eingelegt. Der VGH hatte Ende Juli die Aufhebung des 775 Hektar großen Schutzgebietes "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" durch den Freistaat für rechtens erklärt, das der damalige Ebracher Landrat Günther Denzler (CSU) erst im Jahr 2014 ausgewiesen hatte. Für den BN und den Vogelschutzbund LBV ist die Annullierung des Schutzgebietes ein Willkürakt ohne rechtliche Grundlage, deshalb hatten die beiden Verbände Klage dagegen erhoben. Der BN treibt sie jetzt vor dem BVG weiter voran. "Der Streit hat für uns sehr grundsätzliche Bedeutung", sagt BN-Chef Hubert Weiger. "Deshalb lassen wir ihn höchstrichterlich klären."

Die gerichtliche Auseinandersetzung ist der vorläufige Höhepunkt im Streit um die uralten Buchenwälder im Steigerwald. Sie zählen zu den naturschutz-fachlich wertvollsten Buchenwäldern überhaupt in Mitteleuropa und sind von einem einzigartigen Artenreichtum. Die Umweltverbände, seit einigen Jahren aber auch immer mehr Einheimische kämpfen um einen besseren Schutz für sie. Ihr Ziel ist ein Nationalpark im Steigerwald und dessen Aufnahme in das Weltnaturerbe. Die Mehrheit der Ortsansässigen, die Förster, die Bauern und die Staatsregierung lehnen sowohl Nationalpark als auch Weltnaturerbe strikt ab, sie befürchten lauter Nachteile, wenn die Buchenwälder besser geschützt werden - bis dahin, dass man dann nicht mehr in ihnen spazieren gehen dürfe. Der CSU-Politiker Denzler, der ein glühender Anhänger sowohl eines Nationalparks als auch eines Weltnaturerbes Steigerwald ist, wollte sich mit diesem Nein der Staatsregierung nicht abfinden und etablierte deshalb das Schutzgebiet.

Zunächst wollte der VGH unter der Vorsitzenden Richterin Theresia Koch zwischen Staatsregierung und Umweltverbänden moderieren und drängte zu einem Vergleich. Allein der Freistaat verweigerte sich. Zwar bestätigte der VGH in seinem Urteil, dass die Aufhebung rechtens gewesen sei. Aber er betonte ausdrücklich, dass die Buchenwälder im Steigerwald schutzwürdig seien und ließ eine Revision gegen sein Urteil vor dem BVG ausdrücklich zu, was in Naturschutzstreitigkeiten eine ausgesprochene Seltenheit ist. Diese Möglichkeit nimmt der Bund Naturschutz nun wahr. Nach Überzeugung des Verbandes hat sich der VGH in seinem Urteil auf veraltete Rechtsmeinungen bezogen. Es werde den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht gerecht.

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