Die Verwandlung des vormaligen US-Truppenübungsplatzes in Aschaffenburg in ein Paradies für Heidelerche, Steinschmätzer, Gelbbauchunke und Co. gilt als Vorzeigeprojekt des Naturschutzes in Bayern. Auf dem weitläufigen, offenen Gelände mit seinen vielfältigen Wiesen, den kleinen Wasserläufen, dem Buschwerk und den teils recht alten Eichen leben sogar kleine Herden von Przewalski-Pferden und Heckrindern. Das Beste aber ist: Planung und Renaturierung großer Teile des vormaligen Militärgeländes haben dem Freistaat oder der Stadt Aschaffenburg keinen Cent gekostet. Denn das haben der Bund beziehungsweise die Deutsche Bahn übernommen.
Weite Teile des Projekts waren nämlich eine sogenannte Ersatzmaßnahme für die Modernisierung der Main-Spessart-Bahn zwischen Hanau und Nantenbach. Auf der Strecke sind täglich mehr als 200 Züge unterwegs. Damit der Verkehr flüssig läuft, ließen Bund und Deutsche Bahn auf dem 14 Kilometer langen Abschnitt vier Tunnel errichten. Das war ein gewaltiger Eingriff in die Natur. Deshalb musste ein Ersatz dafür her. So schreiben es die Naturschutzgesetze des Bundes und des Freistaats vor. Der Ersatz war die Renaturierung des Aschaffenburger Truppenübungsplatzes.
Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), aber auch CSU, FW und Grüne sehen nun solche Projekte in Gefahr. Der Grund dafür ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, mit dem der Bund seine maroden Verkehrswege zu Lande und zu Wasser schnell auf Vordermann bringen will. In seinem Zuge plant der Bund nämlich auch einschneidende Neuerungen für die Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen, die für seine künftigen großen Verkehrsprojekte fällig werden.
Bisher ist es so: Für jeden Eingriff in die Natur muss ein Ausgleich geschaffen werden, gleich ob es um eine neue Straße, ein neues Industriegebiet oder welches große oder kleine Bauprojekt in der freien Landschaft es auch immer geht. So sehen es das Bundesnaturschutzgesetz, aber auch die Naturschutzgesetze der Länder vor. Und zwar möglichst ein realer Ausgleich, also indem nahe dem jeweiligen Bauprojekt eine brachliegende Fläche renaturiert oder aufgewertet wird. So wie im Fall des Ausbaus der Bahnstrecke zwischen Hanau und Nantenbach und dem alten Militärgelände in Aschaffenburg.
Der Bund will diese Vorgabe nun für seine großen Verkehrsprojekte zu Lande und zu Wasser ändern. Zum einen will er den Vorrang von konkreten Ersatzmaßnahmen aufweichen. Wenn es nach seinem Willen geht, soll er in Zukunft beim Bau und Ausbau von Autobahnen, Bundesstraßen, überregionalen Bahnstrecken und Wasserstraßen wählen können, ob er eine konkrete Ausgleichsmaßnahme plant und umsetzt oder ob er Geld in einen Topf bezahlt, aus dem später Ersatzmaßnahmen finanziert werden. Bisher waren solche Zahlungen nur in Ausnahmen möglich. Damit nicht genug. Die Zahlungen sollen einmal direkt an den Bund fließen. Bisher gehen sie an das Land, in dem das jeweilige Großbauprojekt stattfindet.
Umweltminister Glauber ist strikt gegen die Pläne des Bundes. Dahinter steht die Furcht, dass der Bund aus einer Ersatzzahlung für ein Verkehrsprojekt in Bayern ein Naturschutzprojekt in einem anderen Bundesland finanzieren könnte. „Unsere Natur braucht aber den Schutz genau dort, wo der Eingriff stattfindet“, sagt Glauber. „Ersatzgelder für Eingriffe in Bayern müssen in Bayern bleiben. Wir wollen, dass das Lokalitätsprinzip weiter gilt.“ Außerdem müsse man „Doppelstrukturen“ vermeiden. Eine Verlagerung von Zahlungen auf die Bundesebene führe „zu mehr Bürokratie und weniger Flexibilität, sie geht zulasten unserer Natur“.
Landtags-CSU und FW-Fraktion sehen die Sache nicht anders. Sie erwarten sich von der Staatsregierung, dass sie beim Bund auf die Beibehaltung des bisherigen Systems drängt. Wenn der Bund die Ersatzzahlungen an sich ziehe, sei man in Sorge, „dass das Geld in große, prestigeträchtige Bundesprojekte fließt, während die Natur vor Ort leer ausgeht“, heißt es in einem Antrag, in dem die beiden Fraktionen die Staatsregierung zu maximalem Widerstand gegen die Pläne des Bundes auffordern.
Die Landtags-Grünen unterstützen die Forderung. „Das Geld aus den Zahlungen muss in Bayern bleiben, die Ersatzmaßnahmen müssen hier stattfinden“, sagt der Grünen-Abgeordnete Christian Hirneis. „Der Bund darf von diesen Grundsätzen nicht abweichen.“ Das Bundesverkehrsministerium hingegen hat in seinen bisherigen Stellungnahmen deutlich gemacht, dass es die Neuerungen für unverzichtbar hält.


