Süddeutsche Zeitung

Nationalsozialismus:Nur wenige Gräueltaten der Nazis führten zu Verurteilungen

Während des Nationalsozialismus wurde eine kaum überschaubare Anzahl an Gewaltverbrechen begangen. Eine Ausstellung in Landshut zeigt, wie schwerfällig die Justiz ermittelte.

Von Hans Kratzer, Landshut

Obwohl der Krieg im Frühjahr 1945 vorbei war, forderte er noch viele weitere Opfer. Bezeichnend ist ein tragisches Ereignis, das sich am 7. Mai 1945 im Bayerischen Wald zugetragen hat. Zwei Frauen und zwei Männer hatten im Morgengrauen zu Fuß den Ort Drachselsried (Kreis Viechtach) verlassen, um Lebensmittel zu organisieren. Cäcilia Wühr, Josef Fritz, Ottilie Meindl und Nikolaj Sanin wussten, dass Wehrmachtsangehörige Vorräte im Wald versteckt hatten. Amerikanische Truppen hatten Drachselsried am 26. April besetzt. Wehrmachtssoldaten, die bis zuletzt Widerstand geleistet hatten, waren in die umliegenden Wälder geflüchtet.

Auf dem sogenannten Ahornplatzl lief die Vierergruppe den Offizieren Friedrich Übel und Fritz Krause in die Arme, die sich bis dahin in einem Militärzelt verkrochen hatten. Krause stellte die Zivilisten zur Rede, er verdächtigte sie des Lebensmitteldiebstahls. Es kam zu einem Wortgefecht, die Lage eskalierte so sehr, dass Krause drei Menschen aus der Gruppe erschoss. Zunächst überlebte nur Ottilie Meindl, aber auch sie erlag am folgenden Tag ihren Verletzungen. Kurz darauf meldete Krause dem Bürgermeister von Drachselsried die Tat. Ihm passierte aber lange nichts, die Ermittlungen kamen erst 1952 in Gang.

Die Bluttat ist dokumentiert in den Akten der Staatsanwaltschaft, die im Staatsarchiv Landshut verwahrt werden. Mit ihrer Hilfe lässt sich die Sachlage einigermaßen gut rekonstruieren. Demnach stellte die Strafkammer des Landgerichts Deggendorf am 7. März 1953 das Verfahren gegen Krause ein, da die Ergebnisse der Voruntersuchung zur Eröffnung eines Hauptverfahrens nicht ausreichten. Dem Täter wurde zugutegehalten, dass er zum Tatzeitpunkt psychisch stark belastet gewesen sein müsse, habe er doch am Kriegsende unruhige Tage hinter sich gehabt, die sein Nervensystem in Unordnung gebracht hätten. Das Gericht gestand ihm deshalb Notwehr zu.

Interessant ist die Vernehmungsakte mit der Aussage des Oberforstwarts Otto Schönberger, der am Tatort noch mit der verwundeten Ottilie Meindl sprach. Ihren Angaben zufolge soll das von Meindls Begleiter Sanin mitgeführte Gewehr die Eskalation ausgelöst haben, da dieser wohl unsachgemäß damit hantiert hatte. Meindl habe zu beschwichtigen versucht, aber vergebens. Es ist einer von vielen schlimmen Fällen aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Akten in den bayerischen Staatsarchiven ruhen. Einige von ihnen werden zurzeit in einer Ausstellung im Staatsarchiv Landshut thematisiert. Sie ermöglichen Einblicke in die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen, ein Thema, das in der Öffentlichkeit nicht den Stellenwert besitzt, der ihm gebührt.

Der Fall Drachselsried belegt die komplizierte Gemengelage, vor der die Justiz in der jungen Bundesrepublik stand. Die Alliierten begannen sofort nach Kriegsende mit der juristischen Verfolgung von Verbrechen, die in der Zeit des Nationalsozialismus begangen wurden. Die Dachauer Prozesse vor amerikanischen Militärgerichten begannen bereits am 15. November 1945. Bald darauf wurden die Prozesse der deutschen Justiz übergeben, die von 1946 an wieder zu funktionieren begann. Nachfolgeprozesse reichen bis in die Gegenwart herein. Erst 2016 wurde das ehemalige SS-Mitglied Oskar Gröning zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

"Die Aufarbeitung war ungenügend"

Das ganze Ausmaß der Verbrechen deutscher SS- und Wehrmachtssoldaten kam überhaupt erst zutage, nachdem im November 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg gegründet worden war. Auch die Zahl der Täter sprengte nun den bisherigen Rahmen. Martin Rüth, Leiter des Staatsarchivs Landshut, sagte bei der Eröffnung der Ausstellung, die Justiz sei auf die Aufarbeitung von Fällen, die sich im Ausland abgespielt hatten, auf die Vielzahl von Tätern und auf die Massen von Opfern überhaupt nicht eingerichtet gewesen. In den 50er-Jahren sei die Zahl der Prozesse noch sehr gering gewesen. "Die Aufarbeitung war aus heutiger Sicht und aus der Warte der juristischen Standards ungenügend."

In Oberbayern leitete die Staatsanwaltschaft München II bis 1958 insgesamt 146 Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen (NSG-Verfahren) ein. Nur 25 wurden mit einem Urteil abgeschlossen. Von 1959 bis 1980 wurden 343 Verfahren initiiert, es kam aber nur zu neun Hauptverfahren mit 13 Verurteilungen. Die Quote der Verfahrenseinstellungen liegt bei 92 Prozent. Bei der Staatsanwaltschaft München I beträgt die Einstellungsquote 95 Prozent. Auf einer Ausstellungstafel ist folgendes Resümee zu lesen: Hinsichtlich der Effizienz der NSG-Verfahren "muss man den Opfern die etwa 100 000 Ermittlungsverfahren und die wenigen Hundert Verurteilten gegenüberstellen. Im Sinne der Bestrafung als Sühne und Vergeltung für begangene Verbrechen fällt die Bilanz eindeutig negativ aus".

Für die Geschichtsforschung aber haben die Verfahren einen großen Wert. Christoph Bachmann, Leiter des Staatsarchivs München, sagte, eine systematische Zeugenbefragung durch Historiker und Institutionen habe nach dem Krieg nicht stattgefunden. Mit den Akten besitze man eine hervorragende Quelle für die Geschichte und die Verbrechen der Nazi-Herrschaft. Nicht zuletzt komme den NSG-Verfahren eine besondere Bedeutung für die demokratische politische Kultur zu. "Durch das rechtmäßige Verfahren wird eine vergangene Wirklichkeit vor einer Verzeichnung durch Verharmlosung, Verdrängung, bewusste Leugnung und Selbstbetrug bewahrt."

Schuld und Sühne? Zur Verfolgung der NS-Verbrechen durch bayerische Justizbehörden anhand der Überlieferung in den Staatsarchiven. Staatsarchiv Landshut, Schlachthofstraße 10, bis 14. Dezember.

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SZ vom 26.10.2018/huy
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