Nach tödlichem Zugspitzlauf:Strafbefehl gegen Veranstalter beantragt

Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Veranstalter des Zugspitzlaufes nach dem Tod zweier Sportler fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor.

Vier Monate nach dem Kältetod von zwei Extrembergläufern auf der Zugspitze hat die Staatsanwaltschaft München einen Strafbefehl gegen den Veranstalter des Laufs beantragt. Dem Mann werde zweifache fahrlässige Tötung und neunfache fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, sagte Oberstaatsanwältin Regina Sieh am Freitag.

Nach tödlichem Zugspitzlauf: Gegen die Veranstalter des Zugspitzlaufes hat die Staatsanwaltschaft München Strafbefehl beantragt.

Gegen die Veranstalter des Zugspitzlaufes hat die Staatsanwaltschaft München Strafbefehl beantragt.

(Foto: Foto: ddp)

Es werde eine Strafe von 90 Tagessätzen gegen den Unternehmer gefordert, dies entspreche etwa drei seiner Nettomonatseinkommen. Damit würde der Mann aber keinen Eintrag in sein Führungszeugnis bekommen.

Der Antrag wurde nach Siehs Angaben beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen eingereicht, das nun darüber entscheiden muss. Zur Begründung der Strafforderung erklärte die Oberstaatsanwältin, der Veranstalter hätte angesichts des schlechten Wetters bei dem Lauf schlecht ausgerüstete Läufer gar nicht erst starten lassen dürfen oder für ausreichende Ausrüstung sorgen müssen.

Angesichts eines Wetterumschwungs hätte er den Zieleinlauf in untere Höhenlagen verlegen müssen. Bei dem Extremberglauf zur Zugspitze im Juli mit 600 Läufern waren die Sportler auf dem Weg zum Gipfel in Schneetreiben und eisige Winde geraten.

Zwei Männer im Alter von 41 und 45 Jahren waren zusammengebrochen und unter anderem an Unterkühlung gestorben. Weitere Sportler mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Teilweise trugen die Sportler bei dem Extremberglauf über 16,1 Kilometer und rund 2000 Höhenmeter nur kurze Hosen und T-Shirts.

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