Süddeutsche Zeitung

Nach tödlichem Extremlauf auf die Zugspitze:Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Veranstalter

Der Extremberglauf auf die Zugspitze hat am Sonntag zwei Tote gefordert. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Veranstalter des Rennens wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Nach dem Tod von zwei Sportlern beim Extremberglauf zur Zugspitze am vergangenen Sonntag hat die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen den Veranstalter eingeleitet.

Nach den bisherigen Untersuchungen komme eine Mitverantwortung des Organisators in Betracht, insbesondere weil das Wetter am Tag des Berglaufs nicht unvorhersehbar umgeschlagen sei, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag in München mit.

Gegen den Veranstalter des Rennens, Peter Krinninger, wird nun wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten in den vergangenen Tagen Wetterdaten ausgewertet und Zeugen vernommen, darunter Krinninger.

Mehrere Berglauf-Experten und Teilnehmer des Rennens hatten schwere Vorwürfe gegen den Organisator erhoben. Wegen der Wetterlage hätte das Rennen absagt oder vorzeitig abgebrochen werden müssen, kritisierten sie. Außerdem sei das Krisenmanagement schlecht gewesen. Krinninger wies die Anschuldigungen zurück.

Die rund 600 Teilnehmer des Berglaufs waren am Sonntagvormittag zum Teil in kurzen Hosen und T-Shirts auf die rund 16 Kilometer lange Strecke über 2100 Höhenmeter gegangen. Im Laufe des Tages kam es bei böigem Wind zu Schneeregen und Neuschnee von bis zu zehn Zentimetern.

Die Temperaturen fielen teils auf minus zwei Grad. Ein 41-Jähriger aus Witten in Nordrhein-Westfalen und ein 45-Jähriger aus Ellwangen in Baden-Württemberg starben kurz vor dem Ziel an Unterkühlung. Sechs Sportler wurden in Krankenhäuser gebracht.

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