Süddeutsche Zeitung

Nach Gewaltexzess in Rosenheim:Ex-Polizeichef verliert Beamtenstatus

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Die Gründe für den Entzug des Beamtenstatus

Der ehemalige Rosenheimer Polizeichef hat seinen Beamtenstatus verloren. Das hat am Montag das Verwaltungsgericht München entschieden. Der 53-Jährige habe in einem Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten massiv versagt, begründete das Verwaltungsgericht München sein Urteil.

Durch sein Verhalten sei das Vertrauen des Dienstherrn in den Polizeibeamten "völlig zerstört", sagte die Vorsitzende Richterin. Sie unterstellte dem Polizisten eine "erhebliche Brutalität" bei dem Einsatz auf dem Rosenheimer Herbstfest 2011 - damals hatte der Mann den Kopf eines gefesselten Schülers gegen die Wand geschlagen. Das Landgericht Traunstein hatte ihn 2012 wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seinen Beamtenstatus behielt der 53-Jährige zunächst.

Wie der Freistaat Bayern argumentiert

Der Freistaat Bayern als Dienstherr des 53-Jährigen klagte auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Die Schläge des Polizisten auf den Kopf eines Schülers seien ein "sehr schweres Dienstvergehen", begründen die Anwälte des Freistaates ihre Klage.

Der Polizist erschien nicht persönlich zu dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in München. Er ließ von seinem Anwalt eine Krankschreibung vorlegen.

Die Hintergründe

Es geht um einen Gewaltexzess beim Rosenheimer Herbstfest im Jahr 2011. Nach einer Rangelei war der damals 15-Jährige festgenommen worden. Beim Abführen trat der Beamte dem Schüler mehrmals mit dem Knie in den Rücken und versetzte ihm Ohrfeigen. Auf der Wache schlug der Beamte den Kopf des gefesselten Jugendlichen mehrmals gegen die Wand. Das wehrlose Opfer trug eine Platzwunde an der Lippe davon. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden geschädigt.

Der Mann legte damals ein Teilgeständnis ab und argumentierte, dass er gestresst und genervt gewesen sei.

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