Süddeutsche Zeitung

Nach Gerichtsurteil:Welche Pension Georg Schmid zusteht

  • Georg Schmid ist zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe plus Geldstrafe verurteilt worden.
  • Während des ganzen Prozesses war eine der Schlüsselfragen, ob dem früheren CSU-Fraktionschef noch viel mehr droht, nämlich der Verlust seiner Altersversorgung.
  • Nun ist klar: Dem 61-Jährigen drohen keine Verluste. Von seinem 65. Geburtstag an soll die Summe auf mehr als 8000 Euro brutto ansteigen.

Analyse von Frank Müller

Es ging nicht nur um Sozialversicherungsbeiträge, Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage: Während des ganzen Prozesses gegen Georg Schmid war eine der Schlüsselfragen, ob dem früheren CSU-Fraktionschef noch viel mehr droht, nämlich ein Verlust seiner Altersversorgung. Anders als beim normalen Rentner zahlt der Staat als Arbeitgeber auch das Altersgeld selbst - oder er streicht es, wenn sich der Betreffende einer groben Verfehlung schuldig gemacht hat. Das war ein Punkt, den das Gericht wiederum beim Strafmaß zu berücksichtigen hatte - um kein zu hartes Urteil zu fällen.

Wie sich die Altersversorgung zusammensetzt

Beim Urteil am Mittwoch sprach Richter Michael Nißl erstmals direkt klar an, dass Schmid keine Verluste drohen. Zuvor hatte es dagegen erhebliche Konfusion darüber gegeben, ab welcher Strafe Schmid welcher Teile seines Versorgungspakets verlustig gehen könnte. Schmids Altersbezüge verteilen sich nämlich auf verschiedene Posten und Ämter, das macht die Sache verzwickt.

Er war ganz normaler Beamter beim Landratsamt Dillingen, bevor er Profipolitiker wurde. 1990 zog er in den Landtag ein, wo er bis zu seinem Zwangsausstieg 2013 blieb, als die Affäre aufflog. Einen Teil der Zeit war Schmid auch noch Mitglied der Staatsregierung als Staatssekretär in zwei Ministerien, darunter ausgerechnet im Sozialministerium, das für Fragen der Scheinselbständigkeit zuständig ist. Für alle diese Betätigungsfelder gelten verschiedene Versorgungsansprüche, die noch dazu zum Teil aufeinander angerechnet werden. Und es gelten verschiedene Regelungen, wann man sie verliert.

Die Abgeordnetenzeit

Dabei ist die Frage nach den Altersbezügen, die Schmid für seine Abgeordnetenzeit zustehen, noch am leichtesten zu beantworten. Wer 20 Jahre oder länger Mitglied im Landtag ist, hat den maximalen Anspruch erworben. Er bekommt 71,75 Prozent der Diät eines amtierenden Abgeordneten. Das sind 71,75 Prozent von 7426 Euro, macht 5328,16 Euro. Die muss Schmid versteuern. Weil der 61-Jährige bei Reformen, die der Landtag zur Versorgung beschloss, als Altfall gilt, hat er Anspruch auf Zahlungen vom 60. Geburtstag an. Dieser fiel bei Schmid ironischerweise direkt auf den Tag des Bekanntwerdens von Schmids Skandal.

Diese Pension erhält Schmid also nahtlos seit seinem Ausstieg aus dem Landtag im Herbst 2013. Dass Schmid den Anspruch wegen seiner Verfehlungen verlieren könnte, stand laut Landtagsamt niemals zur Debatte. Dafür hätte er eines Verbrechens angeklagt sein müssen. Er stand aber nur wegen eines weniger schweren Delikts vor Gericht: wegen eines Vergehens.

Die Beamtenzeit

Gleichzeitig gilt Schmid schon als Ruhestandsbeamter für seine Zeit im Landratsamt vor 1990. Er bekommt für diese Zeit bereits Pension. In Regierungskreisen ist davon die Rede, das Geld dafür summiere sich zusammen mit seinen Landtagsbezügen auf fast 8000 Euro brutto.

Von seinem 65. Geburtstag an wird Schmid zusätzlich Geld bekommen, das ihm aus seiner Staatssekretärszeit zusteht. Weil aber auch dieses auf die anderen Pensionszahlungen angerechnet wird, soll die Summe zwar angeblich nicht mehr wesentlich steigen, aber immerhin auf mehr als 8000 Euro.

Wann der Verlust der Pension droht

Ausgesprochen verwirrend ist die Frage, unter welchen Umständen Schmid seine Ansprüche aus den beiden letztgenannten Tätigkeiten verlieren würde. Bei Ruhestandsbeamten ist das der Fall, wenn sie zu zwei Jahren Haft verurteilt werden. Bei aktiven Beamten beträgt die Frist ein Jahr.

Im Fall Schmid überschneiden sich die Fristen, er beschäftigte seine Frau sowohl als Staatssekretär als auch nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt. Um die Sachlage noch komplizierter zu machen, ist Schmid nicht nur wegen einer Tat, sondern wegen einer Vielzahl von Einzelvergehen zu einer Gesamtstrafe verurteilt worden. Damit überwog an diesem verwirrenden Mittwoch am Ende bei allen Beteiligten die Meinung, dass keine Einzelstrafe vorliegt, die Schmids Ruhegeld gefährden würde.

Fazit: Schmid, der den Eindruck erweckte, ein Urteil ginge ihm an die finanzielle Substanz, fällt alles in allem also sehr weich.

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SZ vom 19.03.2015/infu
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