Nach Gerichtsbeschluss:Testpflicht für Pendler fällt stellenweise weg

Die Staatsregierung hat die wöchentliche Corona-Testpflicht für Grenzpendler nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben. In der Praxis betrifft dies derzeit allerdings nur die Grenzübergänge zu den österreichischen Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg, wo aber die österreichische Seite weiterhin wöchentliche Tests verlangt. Tirol sowie ganz Tschechien gelten unverändert als Virusmutationsgebiete. Die verschärften Einreiseregeln von dort bleiben in Kraft, sodass allen Grenzpendlern aus und nach Bayern regelmäßige Tests weiterhin nicht erspart bleiben. Dass die Staatsregierung die Pendler-Testpflicht nun ohne große Ankündigung aus ihrer Allgemeinverfügung gestrichen hat, ist eine Reaktion auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs. Bayerns höchste Verwaltungsrichter hatten einige Tage zuvor eigentlich nur einen Einzelfall entschieden. Ein Pendler aus dem Raum Lindau hatte sich gegen die bayerische Testpflicht gewandt, weil ihm die bundesweite Regelung ein ungetestetes Pendeln erlaubt.

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