Nach Entlassung aus U-Haft:Vergewaltiger möglicherweise ins Ausland abgetaucht

Ihm werden Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen, dennoch musste er entlassen werden. Nun ist der Mann offenbar aus Deutschland ausgereist - und die Staatsanwaltschaft kann nichts dagegen tun.

  • Der mutmaßliche Vergewaltiger, der nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes entlassen werden musste, hat Deutschland möglicherweise verlassen.
  • Die Staatsanwaltschaft kann nur abwarten, ob der Beschuldigte zu seinem Prozess im September erscheint.

Beschuldigter könnte ausgereist sein

Der mutmaßliche Vergewaltiger, der wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste, hat sich möglicherweise ins Ausland abgesetzt. Der Münchner Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch sagte am Montag, seine Behörde habe Hinweise, wonach der Beschuldigte aus Deutschland ausgereist sein könnte.

"Ob das wirklich der Fall ist, können wir nicht mit Sicherheit sagen", erklärte Steinkraus-Koch auf Anfrage von SZ.de. Demnach habe es bereits bei den Ermittlungen Hinweise gegeben, dass der Mann Kontakte ins Ausland habe - und deshalb ein erhöhter Fluchtanreiz bestünde. Ob sich der mutmaßliche Vergewaltiger wirklich abgesetzt hat, kann die Staatsanwaltschaft allerdings nicht überprüfen, da es dafür keine Rechtsgrundlage mehr gibt.

Mutmaßlicher Vergewaltiger musste entlassen werden

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hatte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) den Beschuldigten freilassen müssen. Nach dem Karlsruher Votum durfte ihm nicht zugemutet werden, länger als "angemessen" in Untersuchungshaft zu sitzen, weil der Staat die Gerichte personell nicht ausreichend ausstatte.

Knapp ein Jahr hatte der mutmaßliche Vergewaltiger in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim in Untersuchungshaft gesessen. Ihm werden Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Er soll die Taten im Juli vergangenen Jahres in München begangen und sie auch weitgehend eingeräumt haben.

Auflagen nicht möglich

Nun müsse man abwarten, ob der Beschuldigte zu seinem Prozess erscheinen werde, sagte Steinkraus-Koch. Die Staatsanwaltschaft habe derzeit keine Handhabe mehr gegen den Mann, da der Haftbefehl aufgehoben wurde und auch keine Meldepflicht besteht. Erst wenn der Mann am 9. September nicht vor Gericht auftaucht, gebe es die Möglichkeit wieder einen Haftbefehl zu erlassen.

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