Nach dem Freispruch:Wie es für Gustl Mollath weitergeht

Prozess Gustl Mollath

Gustl Mollath trinkt im Landgericht in Regensburg einen Kaffee.

(Foto: dpa)

Seit gut einem Jahr ist Gustl Mollath frei, seit wenigen Stunden ist der 57-Jährige auch freigesprochen. Was er über das Urteil denkt? "Das kann man so nicht hinnehmen." Sein Kampf ist noch nicht vorbei.

Von Ingrid Fuchs, Regensburg

Gustl Mollath ist offiziell wieder ein freier Mann. Ob er sich dadurch befreit fühlt? Nein. "Das kann man so nicht hinnehmen", sagte der 57-Jährige nach dem Urteil, er wolle prüfen, ob er dagegen vorgehen könne.

Die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat Mollath an diesem Donnerstag von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung freigesprochen - sieht es aber als erwiesen an, dass er seine Exfrau geschlagen, getreten, gewürgt und gebissen habe. Als die Vorsitzende Richterin Elke Escher in ihrer Urteilsbegründung detailliert erklärte, wie die Kammer zu diesem Ergebnis gekommen sei, saß Mollath mit hochrotem Kopf da, starrte in den Raum.

Noch härter dürfte ihn getroffen haben, was Escher zu seinem Geisteszustand zu sagen hatte. Die Vorsitzende Richterin ist an den vorherigen 15 Verhandlungstagen aufgefallen, weil sie überaus geduldig und freundlich war. An diesem letzten Verhandlungstag wird sie sehr deutlich: Eine Wahnstörung halte sie zum Zeitpunkt der Tat für möglich. Eine Diagnose, die Mollath damals wie heute von sich weist. "Diese Art von Freispruch habe ich schon siebeneinhalb Jahre genossen", sagt er nach dem Prozess mit einiger Verbitterung.

Allzuweit reichen Mollaths Pläne nicht in die Zukunft

Was er im Gerichtssaal zu hören bekommen hat, dürfte ihn trotzdem nicht sonderlich überrascht haben. Schon vor Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens gab sich Mollath pessimistisch, wollte nicht auf einen Freispruch "erster Klasse" hoffen. Wie also macht er nun weiter? Einfach ein "normales" Leben führen? Allzuweit reichen seine Pläne nicht in die Zukunft.

Nach dem Urteilsspruch ist er nach Taufkirchen an der Vils gefahren, dort ist an diesem Donnerstag die Psychiatriepatientin Ilona H. freigekommen. Gemeinsam mit Freunden und der Familie der Frau empfängt er sie. "Jetzt kommt die schwerste Zeit", sagt Mollath und nimmt die Frau in den Arm. Er meint die Gewöhnung an die Freiheit.

Die Frau war, ähnlich wie Mollath, jahrelang in der geschlossenen Psychiatrie gefangen gewesen. "Ich bin kein Einzelfall und möchte, dass das ans Licht kommt", sagt Mollath. So ähnlich hat sich der 57-Jährige seit seiner Freilassung schon oft geäußert. In vielen Interviews hat er beschrieben, was er in der Forensik erleben musste. Das sei die blanke Hölle gewesen. Mollath erzählt von zwangsmedikamentierten Mitpatienten, nächtlichen Zimmerkontrollen, Hofgang in Fesseln. Seine Vorwürfe wiegen schwer. "Wenn man so ein Desaster durchgemacht hat, wie ich, kann man nicht anders", sagt Mollath.

25 Euro Entschädigung pro Tag

Doch bevor er sich um andere Fälle sorgen kann, muss er sich um sich selbst kümmern. Das Landgericht Regensburg hat ihm im Wiederaufnahmeverfahren den Anspruch auf Entschädigung für seine Zeit in der Psychiatrie zugesagt. Wie hoch dieser Betrag sein wird, das muss in einem eigenen Prozess festgelegt werden. Allzu viel Geld wird es nicht sein: Für jeden Tag in der Zwangspsychiatrie gebe es durchschnittlich etwa 25 Euro Entschädigung, sagte der Rechtswissenschaftler Heinz Schöch SZ.de. Mollath selbst geht davon aus, dass ihm noch Kosten für Essen und Unterkunft abgezogen werden.

Wer ihn in diesem Verfahren vertreten wird, ist unklar. Denn sein bisheriger Anwalt Gerhard Strate sagte nach der Urteilsverkündung, dass er sich zwar um die noch ausstehenden Formalitäten kümmern werde, für einen neuen Prozess über die Entschädigung müsse sich Mollath aber einen anderen Anwalt suchen.

Die beiden sind im Laufe des Wiederaufnahmeverfahrens zwei Mal öffentlich aneinander geraten, weil sie unterschiedliche Auffassungen zur Verteidigungsstrategie hatten. Mollath verlangte beharrlich, die Schwarzgeldgeschäfte, die er seiner Exfrau vorwirft, näher zu untersuchen - auch um dadurch seine Unschuld zu beweisen. Strate hielt einen Großteil der Beweisanträge seines Mandanten hingegen für "Mist". Für ihn macht das neue Urteil vor allem eines klar: "Die Verurteilung im Jahr 2006 war ein Unrechtsurteil." Da dürften sich die beiden einig sein.

Doku, Buch - vielleicht auch Hollywood?

Nun will womöglich auch Mollath die Schwarzgeldvorwürfe ruhen lassen. Er habe alles offengelegt, sagte er vor der Urteilsverkündung: "Man kann Herrn Dr. Meindl und seine Kollegen von der Staasanwaltschaft nicht zum Jagen tragen." Mehr könne er nicht unternehmen. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl hatte in seinem vierstündigen Plädoyer am vergangenen Freitag deutlich gesagt, dass er nicht an eine Intrige zur Vertuschung von Schwarzgeldschiebereien glaube.

Auftauchen werden die Vorwürfe bestimmt nochmal. Spätestens wenn der Dokumentarfilm erscheint, für den zwei Studentinnen der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) den 57-Jährigen seit Anfang 2013 begleiten. Mollath soll auch darüber nachgedacht haben, ein Buch zu schreiben. Und die Bild-Zeitung schwadronierte schon, Mollath wolle seine Story nach Hollywood verkaufen. Ausreichend Stoff wäre vorhanden.

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