Süddeutsche Zeitung

Nach Bagger-Unfall von Innenminister:Herrmanns Baustellen

Der Bagger-Unfall von Bayerns Innenminister Herrmann könnte teure Folgen haben: Denn offenbar hat Herrmann den Bagger falsch bedient - wie die Aussage eines prominenten Zuschauers nahelegt.

Stefan Mayr

Es ist ein Unfall, der noch Folgen haben könnte - nicht zuletzt für den bayerischen Innenminister. Fast vier Wochen ist es her, dass Joachim Herrmann (CSU) bei einem Spatenstich in Kempten mehr Staub aufwirbelte als geplant. Kaum hatte er in einem Bagger Platz genommen und die Schalthebel bedient, kippte die 40 Tonnen schwere Maschine auf die Seite des Führerhauses um. Der Bagger wurde beschädigt, Herrmann kletterte mit Schnittwunden und einem verstauchten Knöchel aus dem Gerät.

Inzwischen sind die Verletzungen weitgehend auskuriert. Dennoch könnte der missglückte Spatenstich dem Minister noch so manche unangenehme Nachwirkung bescheren. Denn sowohl die strafrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Konsequenzen sind bis heute ungeklärt, und manche der Fragen, die nach dem Unfall beantwortet werden müssen, könnten für den Minister noch teure Folgen haben.

Wer zahlt die Reparatur? Hermanns private Haftpflichtversicherung - oder der Freistaat, also der Steuerzahler? Oder muss die Firma die Kosten selbst berappen? Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Baggerfirma wegen fahrlässiger Körperverletzung einleitet.

Joachim Herrmann selbst lässt von einer Dienstreise aus Istanbul dazu ausrichten: Es gehe ihm "gut" - und wegen der laufenden Ermittlungen wolle er "noch nichts" sagen. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigt immerhin, dass der Innenminister nicht gedenke, eine Strafanzeige zu stellen. Dennoch wird die Polizei - wie bei jedem Unfall - einen Bericht verfassen und der Staatsanwaltschaft vorlegen. Diese entscheidet dann, ob Ermittlungen aufgenommen werden.

Allerdings lässt der Unfallbericht nun schon vier Wochen lang auf sich warten - trotz der zahlreich vorliegenden Pressefotos des Geschehens. "Wir warten noch auf ein anwaltliches Schreiben der Baufirma", heißt es aus dem Kemptener Polizeipräsidium. Dass dieses direkt Herrmanns Innenministerium unterstellt ist, macht die Sachbearbeitung offenbar nicht unbedingt schneller.

Die Baufirma macht weder Angaben über die Höhe des Reparaturkosten noch über die Frage der Schadensregulierung. Möglich ist, dass das Unternehmen den Freistaat in Haftung nimmt - hierzu müsste dem Minister eine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden. Sollte der Staat zur Kasse gebeten werden, könnte er sich das Geld später von Herrmann wieder zurückholen - Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Minister vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Es ist also durchaus denkbar, dass Herrmann in die Pflicht genommen wird, weil der studierte Jurist einen Bedienfehler begangen hat. Herrmann hatte zuvor zwar eine Kurzanweisung von einem Mitarbeiter der Baufirma erhalten.

Doch in einem Zeitungsbericht wird der Sat1-Fernsehrichter und Augenzeuge Alexander Hold so zitiert, dass der Minister den Bagger mit ausgefahrenem Greifarm ruckartig rotierte. Daraufhin sei die Maschine gekippt. Der eigentliche Baggerführer wollte noch das Schlimmste verhindern, musste sich dann aber mit einem Sprung in Sicherheit bringen. Hold: "Den hätte es mit Sicherheit zermalmt." Der Baggerführer erlitt einen Schock.

Joachim Herrmann überstand den Sturz weitgehend unversehrt, weil der Baggerarm ein weiteres Einsinken des Führerhauses verhinderte. Der Minister steckte den Sturz zumindest äußerlich gut weg: Nur wenige Stunden nach dem Unfall humpelte er zu einem weiteren Termin im Allgäu.

Und wenigstens gibt es schon eine beruhigende Nachricht für ihn: Weil der Bagger nicht auf öffentlicher Straße stand, muss er kein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein oder eines ähnlichen Vergehens befürchten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1377646
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 09.06.2012/tob
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.