Nach Abschiebeversuch aus Berufsschule:Landgericht kritisiert Regierung scharf

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Gerichte erlauben sich nicht selten Hinweise, die nur mittelbar mit der Sache zu tun haben, über die sie zu urteilen haben. Dass aber ein Gericht in so einem Passus in Zweifel zieht, dass das Handeln einer Regierungsbehörde "rechtsstaatlichen Grundsätzen" entspreche, ist sehr selten. So geschehen ist das im Fall des 20-jährigen Asef N., dessen versuchte Abschiebung vergangene Woche Tumulte an einer Nürnberger Berufsschule ausgelöst hatte. Das Landgericht Nürnberg hatte über einen Antrag auf Abschiebehaft zu befinden. Das Gericht lehnte diesen ab und zog en passant das Handeln der Regierung grundsätzlich in Frage. Diese hatte einen Antrag von N. auf Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt, hatte ihm dies aber erst während des Abschiebeversuchs mitgeteilt und damit nach Ansicht des Gerichts vereitelt, dass er noch Rechtsmittel einlegen konnte.

Im Beschluss heißt es: Das Landgericht erlaube sich den Hinweis, dass es "erhebliche Zweifel" hege, ob es "rechtsstaatlichen Grundsätzen" entspreche, wenn ein Bescheid erst während der Abschiebung bekannt gemacht "und somit die Einlegung des Rechtsmittels vereitelt wird". Ein massiver Vorwurf: Zwar schützt der Antrag nach Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes nicht prinzipiell vor Abschiebung. "Aber Geflüchtete sind bei so einem Prozedere komplett davon abhängig, wie Behörden ihren Ermessensspielraum interpretieren", kritisiert Johanna Böhm vom Flüchtlingsrat. Menschen unter 21 Jahren soll dem Gesetz entsprechend eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie seit vier Jahren ununterbrochen geduldet sind, erfolgreich eine Schule besuchen und integriert sind.

Die Regierung rechtfertigte nun ihr Vorgehen. Der Antrag sei abzulehnen gewesen, weil sich N. nicht "seit vier Jahren ununterbrochen" im Bundesgebiet aufgehalten habe. Der Bescheid habe persönlich übergeben werden müssen, weil N. "über mehrere Jahre nicht am ausländerrechtlichen Verfahren mitgewirkt" habe. Und der Rechtsschutz sei ihm nicht genommen worden. "Im Eilverfahren" habe N. "auch am Abschiebetag" noch die Möglichkeit gehabt, eine Aufschiebung zu beantragen.

Dieser Hinweis aber sei "wohl eher theoretischer Natur", kritisiert dagegen Anwalt Michael Brenner. N. habe am geplanten Abschiebetag zunächst gar keinen Rechtsbeistand gehabt. Den bekam er erst in der Folge der Tumulte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: