Mysteriöser Todesfall:Erst lange Haftstrafen, jetzt Freisprüche

Sie wurden verurteilt, einen Landwirt zerstückelt zu haben. Doch dann tauchte das Skelett unversehrt auf. Nun sind die Angeklagten von allen Vorwürfen freigesprochen worden.

Hans Holzhaider

Am Ende dieses Prozesses, der wohl für immer einen besonderen Platz in der bayerischen Kriminalgeschichte einnehmen wird, steht ein Eingeständnis: "Wir wissen nicht, was eigentlich passiert ist", sagte der Vorsitzende Richter Theo Ziegler in seiner Urteilsbegründung.

Prozessauftakt um toten Landwirt in der Donau

Prozessauftakt um toten Landwirt in der Donau Achtung Redaktionen: Der abgebildeten Angeklagten muessen bis zu einer rechtskraeftigen Verurteilung bei Veroeffentlichung unkenntlich gemacht werden!..Die im Prozess um den Tod eines Landwirts aus dem Raum Neuburg an der Donau Angeklagten Matthias E. (v.l.), Manuela R., Hermine R. und Andrea R. sitzen am Mittwoch (20.10.10) im Landgericht in Landshut auf der Anklagebank. Den Angeklagten wird vorgeworfen den Bauern Rudi R. im Oktober 2001 umgebracht zu haben. Die Leiche des Mannes war vor einem Jahr in der Donau gefunden worden. In dem Wiederaufnahmeverfahren soll das Landshuter Gericht nun klaeren, ob der Mann im Jahr 2001 von seiner Familie umgebracht wurde. Der Fall hatte vor fuenf Jahren fuer Schlagzeilen gesorgt. In einem ersten Prozess kam das Gericht damals zu dem Schluss, dem Bauer sei der Schaedel eingeschlagen, die Leiche anschliessend zerstueckelt und teilweise den Hofhunden zum Frass vorgeworfen worden. Die Witwe des Mannes, ihre zwei Toechter und der Freund eines der Maedchen waren daraufhin vom Landgericht Ingolstadt zu Gefaengnisstrafen verurteilt worden. (zu dapd-Text) Foto: Sebastian Widmann/dapd

(Foto: dapd)

Sicher ist nur, dass der Bauer Rudolf R. tot ist - seine Leiche, oder was davon noch übrig war, wurde 2009 mitsamt seinem Mercedes aus der Donau geborgen, vier Jahre, nachdem seine Ehefrau Hermine, seine beiden Töchter Andrea und Manuela und der Maurer Matthias E. vom Landgericht Ingolstadt zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren: Sie hätten, so befanden die Ingolstädter Richter damals, den Familienvater, einem gemeinsamen Plan folgend, erschlagen, zerstückelt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen.

Nun, nachdem der Leichenfund dieses Urteil überdeutlich widerlegt hatte, musste Richter Ziegler einräumen: "Eine plausible, nachvollziehbare Annahme, wie der Tod des Rudolf R. eingetreten sein soll, haben wir nicht." Auf eine so unsichere Grundlage aber, so Ziegler, könne man keine Verurteilung stützen. Logische Folge: Die Angeklagten waren deshalb freizusprechen, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Eine Haftentschädigung sprach das Gericht den Angeklagten allerdings nicht zu. Sie hätten durch ihre falschen Geständnisse die Verurteilung selbst fahrlässig verursacht, stellte das Gericht fest.

Schon der erste Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt hatte wegen der vermeintlich grausigen Tatumstände Aufsehen erregt. Rudolf R. war im September 2001 von seiner Ehefrau als vermisst gemeldet worden - er sei nach einem Wirtshausbesuch nicht nach Hause gekommen, gab sie an. Drei Jahre später, nachdem im Dorf allerlei Gerüchte über das Schicksal des Vermissten kursierten, ließ die Staatsanwaltschaft die Ehefrau, die beiden Töchter und Matthias E., der mit der Tochter Andrea befreundet war, festnehmen. Im Lauf zahlreicher Vernehmungen machten sie viele, sich teilweise widersprechende Angaben darüber, was mit dem Vater geschehen sei, bis schließlich Matthias E. die Geschichte erzählte, er habe Rudolf R. zunächst mit einer Holzlatte und dann mit einem Dachdeckerhammer erschlagen, die Leiche zerteilt und Teile davon den Hunden vorgeworfen. Weil bei einer Durchsuchung des Anwesens weder Knochenreste noch Blutspuren gefunden wurden, ergänzte das Gericht aus eigenem Dafürhalten den Tatablauf dahingehend, dass die Leichenreste wohl an die Schweine verfüttert worden seien.

Allen diesen Phantasien machte die Bergung der Leiche aus der Donau ein Ende: Die Obduktion ergab, dass am Schädel und am Skelett keinerlei Gewalteinwirkungen festzustellen waren. Eine Todesursache konnten die Gerichtsmediziner nicht mehr erkennen. Dass damit dem Ingolstädter Urteil jede Grundlage entzogen war, wollte die Justiz zunächst nicht einsehen. Erst das Oberlandesgericht München verfügte, dass der Prozess wiederaufgenommen werden müsse.

Nach 20 Prozesstagen kam das Gericht nun zwar zu der Überzeugung, dass Rudolf R. am Abend seines Verschwindens nach Hause gekommen sei und dass "von einem, mehreren oder allen Angeklagten eine Ursache für seinen Tod gesetzt" worden sei. Wer von den Angeklagten - die Ehefrau, eine der Töchter oder Matthias E. allein oder gemeinsam - diese "Ursache" gesetzt habe, sei aber nicht festzustellen, und ebenso wenig, wie das vor sich gegangen sei.

Es könnte eine Tötung, eine fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung oder auch eine Notwehrhandlung gewesen sein, sagte der Vorsitzende Richter. Dass Rudolf R. selbst - entweder alkoholbedingt oder in Selbstmordabsicht - mit seinem Auto in die Donau gefahren sei, schloss das Gericht ebenso aus wie die Möglichkeit eines Verbrechens durch andere, unbekannte Täter, obwohl, wie Ziegler einräumte, keine dieser Möglichkeiten "denktheoretisch" auszuschließen sei.

Wie es zu den teilweise grotesk falschen Selbstbeschuldigungen der Angeklagten, insbesondere von Matthias E. gekommen sei, "das konnten wir nicht klären", sagte Ziegler. Jedenfalls seien sie nicht durch "irgendeinen unzulässigen Druck" seitens der Ermittlungsbeamten zustandegekommen. "Ein gewisser Druck" bei Vernehmungen sei "natürlich erlaubt", sagte Ziegler, es sei zum Beispiel zulässig, jemanden "durch Vorhalte in die Enge zu treiben" - das sei immer eine "Gratwanderung".

Matthias E. hatte angegeben, er sei von einem der Beamten mit Schlägen bedroht worden - "davon sind wir nicht überzeugt", sagte der Richter. Die Angaben eines Zeugen, ihm sei während einer Vernehmung von einem Polizeibeamten die Pistole an den Kopf gesetzt worden, "halten wir für eine Lüge". Durch ihre falschen Aussagen hätten die Angeklagten ihre Strafverfolgung fahrlässig verursacht, deshalb hätten sie keinen Anspruch auf Haftentschädigung. Hermine R. und Matthias E. hatten schon etwa sechs Jahre ihrer Haftstrafe verbüßt. Auch für ihre eigenen notwendigen Auslagen müssten die Angeklagten selbst aufkommen - das heißt, dass der Staat die Kosten für die Pflichtverteidiger zurückfordern kann.

Gegen diese Entscheidung wollen die Verteidiger Beschwerde einlegen; über die Freisprüche seien die Angeklagten "glücklich und erleichtert", sagte die Rechtsanwältin Regine Rick, die Verteidigerin der Tochter Manuela. "Das Gericht hat einen Justizirrtum als solchen benannt", stellte Klaus Wittmann, der Verteidiger von Hermine R., befriedigt fest.

Staatsanwalt Ralph Reiter kam zu der erstaunlichen Feststellung, die Freisprüche seien "eine Ohrfeige für die Verteidigung", weil das Gericht festgestellt habe, der Bauer R. sei am Abend seines Verschwindens nach Hause gekommen und jedenfalls durch irgendeinen der dort Anwesenden zu Tode gekommen. Reiter hatte in seinem Plädoyer für Hermine R. und Matthias E. Haftstrafen von siebeneinhalb Jahren gefordert. Nun erklärte er, das Urteil des Landgericht sei "sehr sachlich und überzeugend begründet"; er werde deshalb voraussichtlich keine Revision einlegen.

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