Prozess nach Gewalttat in Murnau:Russe muss wegen Mordes an zwei Ukrainern lebenslang in Haft

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Der Angeklagte beim Prozessbeginn vor vier Wochen im Landgericht München mit seinem Anwalt. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Zwei ukrainischen Soldaten erholen sich von ihren Kriegsverletzungen in Murnau und geraten in Streit mit einem Russen. Er holt ein Messer und ersticht die Männer. Nun ist er zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Ein Russe ist wegen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten im oberbayerischen Murnau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II sprach den 58-Jährigen schuldig, die beiden kriegsversehrten Männer am 27. April vergangenen Jahres nach einem Streit erstochen zu haben, und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann die Gefängnisstrafe – so sie rechtskräftig wird – voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der angeklagte Russe hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, die Ukrainer nach einem gemeinsamen Trinkgelage mit einem Messer getötet zu haben. Er ließ über seinen Anwalt mitteilen, es sei um einen Streit um Alkohol und eine Flasche Wodka gegangen. Die beiden hätten ihn auch beleidigt. Er habe sie nicht töten wollen, ihm seien aber die Sicherungen durchgebrannt. Er sei zuletzt zunehmend in den Alkohol abgerutscht und wolle davon wegkommen. In seinem Schlusswort nannte er den Alkohol einen „schwarzen Teufel“. Es tue ihm sehr leid, was geschehen sei.

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Von Max Fluder

Die 23 und 36 Jahre alten Soldaten waren wegen Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden und körperlich eingeschränkt. Die drei Männer kannten sich lose und hatten mehrfach miteinander getrunken.

Alle drei waren den Ermittlungen zufolge stark alkoholisiert und hatten eine Blutalkoholkonzentration von deutlich über zwei Promille. Bei den Getöteten ergab eine Haaranalyse auf Antrag seines Anwalts, dass beide regelmäßig erhebliche Mengen Alkohol getrunken hatten. Ob das zu einer verzögerten Reaktionsfähigkeit geführt habe, ließ sich jedoch nicht exakt feststellen, wie es bei den Sachverständigen hieß.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil im Wesentlichen dem Antrag von Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier, der am Vormittag eine lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hatte. Die Anklagebehörde ging davon aus, dass Hintergrund des Streits der russische Angriffskrieg in der Ukraine war.

Oberstaatsanwalt Laubmeier hatte schon zum Prozessauftakt argumentiert, der Russe habe sich durch den Streit in seinem Nationalstolz und in seiner übersteigerten Feindseligkeit gegenüber ukrainischen Soldaten bestätigt gefühlt und sich entschlossen, ein Messer zu holen und die beiden zu töten.

Verteidiger Uwe Paschertz hatte für eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren wegen Totschlags plädiert. Er sprach sich auch dafür aus, seinem Mandanten eine Entzugstherapie zu ermöglichen. Sein Mandant habe in der Untersuchungshaft auch für Ukrainer gedolmetscht, sagte er als Beleg dafür, dass der Mann nicht grundsätzlich feindselig gewesen sei.

Der Angeklagte, der einst nach eigenen Angaben in der russischen Armee gedient hatte und desertierte, lebte mit diversen Jobs seit Anfang der 1990er-Jahre in Deutschland. Er hat ein langes Vorstrafenregister: Gewalttaten, Diebstahl, alkoholbedingte Verkehrsverstöße – insgesamt weit mehr als ein halbes Dutzend Taten. Fünf bis sieben Jahre hat der Russe bereits hinter Gittern verbracht. Er hatte jedoch als Deserteur bei der russischen Armee eine Duldung in Deutschland.

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