Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Mordanklage gegen einen 57 Jahre alten russischen Staatsbürger erhoben, der Ende April im oberbayerischen Murnau auf offener Straße zwei ukrainische Soldaten erstochen haben soll. Die beiden Opfer der Bluttat waren zuvor im Krieg in ihrem Heimatland verwundet und deswegen in der Murnauer Unfallklinik operiert worden. Zum Zeitpunkt der Tat befanden sie sich in einer anschließenden Reha-Behandlung.
Den mutmaßlichen Täter beschreiben die Ermittler der bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) als Anhänger eines übersteigerten russischen Nationalismus und uneingeschränkten Befürworter des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Er und die beiden 23 und 36 Jahre alten Ukrainer kannten sich demnach von früheren Begegnungen. An jenem späten Samstagnachmittag Ende April sollen alle drei auf einer kleinen Grünfläche am südlichen Ende des Murnauer Untermarkts gemeinsam getrunken haben und dann in einen Streit über die Lage in der Ukraine geraten sein. Der Russe, der schon längere Zeit in Deutschland lebt, habe sich „in seinem Nationalstolz verletzt“ gefühlt, aus seiner nahen Wohnung ein Messer geholt und den beiden schwer alkoholisierten und völlig überraschten Ukrainern damit tödliche Stichwunden zugefügt. Einer der Angegriffenen starb noch an Ort und Stelle, der andere kurz darauf in der Klinik. Den Russen nahm die Polizei kurz nach der Tat in seiner Wohnung fest.
Die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte ZET hat den Fall übernommen, weil ein politischer Hintergrund zwar anfangs als unwahrscheinlich galt, aber auch nicht auszuschließen war. Die Tat hatte die Menschen in Murnau schwer erschüttert und weit über Oberbayern hinaus großes Aufsehen erregt. Auch von der ukrainischen Politik war sie genau registriert worden. Ob es die Anklage zulässt, muss nun das zuständige Landgericht München II entscheiden.