München:Mietpreisbremse gilt ab 2022 in 203 bayerischen Gemeinden

Blick auf die Fassaden von Wohnhäusern. (Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild)

Der Wohnungsmarkt in etwa jeder zehnten bayerischen Stadt oder Gemeinde gilt offiziell als angespannt - ab Januar gilt hier zunächst bis Ende 2025 die...

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München (dpa/lby) - Der Wohnungsmarkt in etwa jeder zehnten bayerischen Stadt oder Gemeinde gilt offiziell als angespannt - ab Januar gilt hier zunächst bis Ende 2025 die Mietpreisbremse. „Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Dienstag in München. In Bayern gibt es 2056 Städte und Gemeinden.

Hintergrund für die Neubewertung ist die zum Jahresende auslaufende Mieterschutzverordnung. In ihr waren bisher 162 Städte und Gemeinden mit besonders teuren Wohnungsmärkten aufgeführt. Laut den Angaben des Ministeriums habe sich die Lage in 27 Gemeinden verbessert - dafür wurden aber 68 neu in die Mieterschutzverordnung aufgenommen.

„Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit“, betonte Eisenreich. Es gebe aber keine „einfachen Lösungen“ bei der Begrenzung des Mietpreisanstiegs. „Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Aber auch das Mietrecht kann einen Beitrag leisten“, sagte er. Um den Schutz der Mieter zu verbessern, müssten zudem Wuchermieten stärker ins Visier genommen werden. Bei Wuchermieten müssten Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen.

In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen weitere Mietpreissteigerungen unter anderem mit einer Mietpreisbremse und einer verlängerten Frist für Eigenbedarfskündigungen für neu erworbenen Wohnraum verhindert werden.

© dpa-infocom, dpa:211214-99-381885/3

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