München:Langlauf teilweise erlaubt

Langlaufen soll im Corona-Winter eingeschränkt möglich sein. Außerhalb von Sportstätten dürfen Langläufer als Individualsportler unterwegs sein - und zwar alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag mitteilte. Das gelte auch für eine in der freien Natur vorgespurte Loipe. Diese sei keine Sportstätte im Sinne der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Nutzung von Anlagen, die als Sportstätte anzusehen sind - hierzu gehören zugangsbeschränkte Sportanlagen wie eine in sich geschlossene Langlauf- oder Biathlonstrecke mit Sportstätteninfrastruktur - ist demnach allerdings nicht erlaubt.

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